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- DAZ 26/2022
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Pharmazeutisches Recht
Bundesrepublik Deutschland
Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII: Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers sind „Bekanntmachungen eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) ...
- Lusutrombopag (Thrombozytopenie bei chronischer Lebererkrankung)“ vom 19. Mai 2022 (BAnz AT 21.06.2022 B2),
- Mepolizumab (neues Anwendungsgebiet: Chronische Rhinosinusitis mit Nasenpolypen)“ vom 19. Mai 2022 (BAnz AT 22.06.2022 B5),
- Ertugliflozin (Diabetes mellitus Typ 2)“ vom 19. Mai 2022 (BAnz AT 24.06.2022 B3),
- Nivolumab (neues Anwendungsgebiet: Adenokarzinom des Magens, des gastroösophagealen Übergangs oder des Ösophagus, CPS ≥ 5, HER2-negativ, Erstlinie, Kombination mit fluoropyrimidin- und platinbasierter Kombinationschemotherapie)“ vom 19. Mai 2022 (BAnz AT 27.06.2022 B2)
abgedruckt.*
Änderung der Verfahrensordnung
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 24. Juni 2022 (BAnz AT 24.06.2022 B2) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Verfahrensordnung: Änderung des 5. Kapitels und der Anlage X zum 5. Kapitel“ vom 18. März 2022 abgedruckt.*
Fortschreibung der Produktgruppen 01 und 05
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers sind Bekanntmachungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen über das Stellungnahmeverfahren zur Fortschreibung folgender Produktgruppen abgedruckt:*
- „Produktgruppe 01 ‚Absauggeräte‘ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ vom 30. Mai 2022 (BAnz AT 21.06.2022 B3),
- „Produktgruppe 05 ‚Bandagen‘ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ vom 30. Mai 2022 (BAnz AT 21.06.2022 B4).
Warnhinweise zu Bestandteilen von Arzneimitteln
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 21. Juni 2022 (BAnz AT 21.06.2022 B8) ist eine „Bekanntmachung über Warnhinweise zu Bestandteilen von Arzneimitteln“ vom 31. Mai 2022 abgedruckt.*
Zulassungen von Arzneimitteln und Impfstoffen
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers sind folgende Bekanntmachungen von Arzneimittel-Zulassungen abgedruckt:*
- „512. Bekanntmachung über die Zulassung von Arzneimitteln sowie andere Amtshandlungen“ vom 10. Februar 2022 (BAnz AT 22.06.2022 B6),
- „Bekanntmachung Nr. 494 über die Zulassung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln sowie andere Amtshandlungen“ vom 8. Mai 2022 (BAnz AT 23.06.2022 B5),
- „Bekanntmachung Nr. 494 über die Zulassung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln sowie andere Amtshandlungen“ vom 8. Mai 2022 (BAnz AT 23.06.2022 B5).
Nordrhein-Westfalen
AK Nordrhein: Richtlinien zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikats
Die Apothekerkammer Nordrhein hat in ihrer Kammerversammlung vom 15. Juni 2022 folgende Richtlinien beschlossen:
- „Richtlinien für Apotheker(innen) zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikats der Apothekerkammer Nordrhein“ (Webcode N9YY2),
- „Richtlinien für Pharmazeutisches Personal mit Ausnahme von Apothekerinnen und Apotheker zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikats der Apothekerkammer Nordrhein“ (Webcode R2MR4),
- „Richtlinien für Pharmazeutisch-Kaufmännische Angestellte/Apothekenhelfer(innen) zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikats der Apothekerkammer Nordrhein“ (Webcode Y2GA7).
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* Den Bundesanzeiger können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de (auch in einer kostenlosen Newsletter-Version) abonnieren.
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