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Bereit für mehr Verantwortung
Perspektivpapier „Apotheke 2030“ ist aktualisiert worden
Als 2014 das Perspektivpapier veröffentlicht wurde, schrieb die ABDA: „Im Grundsatz beschreibt ‚Apotheke 2030‘, wie die Apotheken ihr heilberufliches Profil schärfen, in einem Netzwerk mit Ärzten und anderen Fachberufen zusammenarbeiten und somit ein echtes Medikationsmanagement für die Patienten ermöglichen.“ Das trifft im Kern immer noch zu. Doch inzwischen ist viel passiert: Das EuGH-Urteil hat EU-Versender gestärkt, die Digitalisierung ist fortgeschritten, Klimaschutz hat an Bedeutung gewonnen und seit rund zwei Jahren hält die Corona-Krise die Welt in Atem. Auf diese Veränderungen wird mit der neuen Fassung des Perspektivpapiers nun reagiert:
Analog und digital erreichbar
So nimmt die Digitalisierung mehr Raum beim Unterpunkt „Stabile Versorgung – Nah am Menschen“ ein. Als Ziel wird formuliert: „Analog wie digital sind die Apotheken leicht und verlässlich erreichbar und damit zentrale Anlaufstelle für ihre Patientinnen und Patienten.“
Manager zwischen Praxen, Kliniken und Pflegeheimen
Das durch die Pandemie gestärkte Selbstbewusstsein der Apotheken zeigt sich beim Unterpunkt „Heilberufliche Zusammenarbeit“. In der neuen Version wird hier die Bereitschaft, mehr Verantwortung zu übernehmen, formuliert: „Als Drehkreuz werden sie [die öffentlichen Apotheken] auf lokaler Ebene verstärkt Managementaufgaben zwischen Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wahrnehmen und die verlässliche Arzneimittelversorgung der Menschen sicherstellen.“
Mehr Raum für pharmazeutische Dienstleistungen
Mehr Raum nehmen auch die pharmazeutischen Dienstleistungen ein. Zwar spielten bereits in der ersten Version Medikationsanalyse und -management eine große Rolle, doch da nun die honorierten Dienstleistungen kurz vor der Umsetzung stehen, hat das Gebiet eine andere Bedeutung gewonnen.
Gegen die Trivialisierung
Offenbar als Reaktion auf die zunehmende Marktmacht der Versender greift die neue Version das Thema „Trivialisierung von Arzneimitteln“ auf. Es wird davor gewarnt, Medikamente wie beliebige Konsumgüter zu betrachten. Dem müsse man konsequent entgegenwirken mit „Verbraucherschutznormen, die unter anderem in der Verschreibungspflicht sowie der Apothekenpflicht in Verbindung mit der freien Apothekenwahl ihren Ausdruck finden“.
In einer Pressemeldung zur Neufassung schrieb ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening: „Mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens, dem Kampf gegen die Trivialisierung von Arzneimitteln und der Schaffung von gesellschaftlichem Nutzen durch neue Dienstleistungen sind nun drei Themenfelder stärker herausgearbeitet und ergänzt, die unsere Arbeit künftig bestimmen werden. Ich freue mich, dass wir das Update in einem kompakten Verfahren mit Kammern und Verbänden so schnell hingekriegt haben.“ |
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