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Hessen
HAV: Wahlaufruf zur Vorstands- und Delegiertenwahl 2022
Die Amtszeit des Vorstands und der Delegierten des Hessischen Apothekerverbandes endet mit dem 31. Dezember 2022. Es sind in diesem Jahr Wahlen zur Neubesetzung der Vorstands- und Delegiertenmandate nach der von der Hauptversammlung am 16. August 2018 beschlossenen Wahlordnung durchzuführen. Die Amtszeit des neuen Vorstands und der Delegierten beginnt mit dem 1. Januar 2023 und endet mit dem 31. Dezember 2026.
Wahlberechtigt sind die ordentlichen Mitglieder des jeweiligen Wahlbezirkes (Bezirksgruppe), dem sie angehören. Für jedes Mitglied gilt eine Stimmabgabe. Jedes ordentliche Mitglied kann in seinem Wahlbezirk sowohl für die Vorstands- als auch für die Delegiertenwahl kandidieren. Es darf jedoch nur ein Amt ausgeübt werden. Die Wahlen werden in den Bezirksgruppen durchgeführt.
Die Geschäftsstellen für die Wahl sind:
- Hessischer Apothekerverband e. V., Bezirksgruppe Frankfurt,Strahlenbergerstraße 112, 63067 Offenbach
- Hessischer Apothekerverband e. V., Bezirksgruppe Darmstadt, Strahlenbergerstraße 112, 63067 Offenbach
- Hessischer Apothekerverband e. V., Bezirksgruppe Gießen, Strahlenbergerstraße 112, 63067 Offenbach
- Hessischer Apothekerverband e. V., Bezirksgruppe Kassel, Strahlenbergerstraße 112, 63067 Offenbach
- Hessischer Apothekerverband e. V., Bezirksgruppe Wiesbaden, Strahlenbergerstraße 112, 63067 Offenbach
Zum Wahlausschuss sind berufen:
Wahlleiter: Lutz Mothes, Kronberg
1. Beisitzer: Rainer Schüler, Fliederberg-Apotheke, Darmstadt
2. Beisitzer: Dr. Peter Lang, Rathaus-Apotheke, Frankfurt
Gemäß § 3 der Wahlordnung rufe ich hiermit zu den Wahlen auf.
Vorstandswahl:
Gemäß § 18 der Satzung des HAV, in der Fassung vom 16. August 2018, werden gewählt in der Bezirksgruppe
Frankfurt a. M.: 3 Vorstandsmitglieder
Darmstadt: 2 Vorstandsmitglieder
Gießen: 1 Vorstandsmitglied
Kassel: 2 Vorstandsmitglieder
Wiesbaden: 1 Vorstandsmitglied
Termine:
Bis zum 15. September 2022, 18.00 Uhr, Einreichung der Wahlvorschläge bei der Geschäftsstelle.
Vom 10. bis 20. Oktober 2022 (Datum letzter Poststempel 20. Oktober 2022) geheime Briefwahl.
Bis zum 1. November 2022 Bekanntgabe der Wahlergebnisse.
Delegiertenwahl:
Gemäß § 15 der Satzung des HAV in der Fassung vom 16. August 2018 werden gewählt in der Bezirksgruppe
Frankfurt am Main: 6 Delegierte
Darmstadt: 5 Delegierte
Gießen: 3 Delegierte
Kassel: 5 Delegierte
Wiesbaden: 3 Delegierte
Termine:
Bis zum 10. November 2022, 18.00 Uhr, Einreichung der Wahlvorschläge bei der Geschäftsstelle.
Vom 1. bis 10. Dezember 2022 (Datum letzter Poststempel 10. Dezember 2022) geheime Briefwahl. Bis zum 31. Dezember 2022 Bekanntgabe der Wahlergebnisse.
Erläuterungen zu den einzelnen Wahlvorgängen:
Jeder Wahlvorschlag kann beliebig viele Kandidaten der jeweiligen Bezirksgruppe enthalten. Jeder Wahlvorschlag muss durch zehn Unterschriften von Mitgliedern aus dem Wahlbezirk unterstützt sein. Jedes wahlberechtigte Mitglied kann nur einen Wahlvorschlag unterstützen.
Die Unterschriften müssen auf dem Wahlvorschlag oder auf mit diesem verbundenen Anlagen enthalten sein. Jeder Unterschrift müssen der vollständige Name und die Anschrift des Mitglieds beigefügt sein. Jeder Kandidat kann nur auf einem Wahlvorschlag zu a) und b) kandidieren. Kandidaten der Wahlvorschläge können nicht Mitglied des Wahlausschusses sein.
Den Wahlvorschlägen muss eine Erklärung der Kandidaten beiliegen, dass sie mit der Aufnahme in den Wahlvorschlag einverstanden sind und im Falle der Wahl das Amt übernehmen.
Zur Durchführung der geheimen Briefwahl wird an die Wahlberechtigten versandt: a) Stimmzettel,
b) Umschlag mit der Aufschrift „Stimmzettel“,
c) Umschlag mit der Anschrift der Bezirksgruppe,
d) Wahlinformation.
Auf den Stimmzettel sind die mit den eingegangenen, ordnungsgemäßen Wahlvorschlägen benannten Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Gewählt wird durch Ankreuzen der Kandidaten; es dürfen weniger aber nicht mehr Kandidaten angekreuzt werden als Mandate in der Bezirksgruppe zu besetzen sind.
Nach vollzogener Wahl wird der Stimmzettel in den dafür vorgesehenen Umschlag gesteckt und dieser verschlossen. Auf dem Umschlag dürfen keinerlei Vermerke angebracht werden. Der Umschlag mit der Anschrift der Bezirksgruppe ist für die Einsendung des Wahlbriefes bestimmt. Auf dem Einsendeumschlag ist der Absender (möglichst Stempel oder Maschinendruck) anzubringen. Die Wahleinsendung wird ungültig:
a) wenn Sie bei der Einsendung Ihres Wahlbriefes auf dem äußeren Umschlag den Absender nicht anbringen;
b) wenn Sie auf dem Umschlag mit der Aufschrift „Stimmzettel“ irgendeinen Vermerk anbringen;
c) wenn Sie auf dem Stimmzettel mehr Kandidaten ankreuzen als Mandate in der Bezirksgruppe zu besetzen sind oder zusätzliche Vermerke anbringen.
Alle wahlberechtigten Mitglieder des Verbandes werden aufgerufen, sich an den Wahlen zu beteiligen und Wahlvorschläge einzureichen. Zur Vorstandswahl bis zum 15. September 2022, zur Delegiertenwahl bis zum 10. November 2022, jeweils bis 18.00 Uhr.
Die eingereichten Wahlvorschläge werden in der Fachpresse bis 25. September 2022 bzw. 20. November 2022 bekannt gegeben.
Lutz Mothes, Wahlleiter
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