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DAZ aktuell
„Auf einem guten Kurs“
Wie bereiten sich Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe auf das E-Rezept vor?
Schon seit Monaten beteuern die apothekerlichen Standesvertretungen öffentlich, dass die Apotheken hierzulande „E-Rezept-ready“ seien. Bald steht der Praxistest an: Zum 1. September 2022 wird das E-Rezept zur Pflichtanwendung für die Apotheken in Deutschland. In Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe sollen die elektronischen Verordnungen laut einem Gematik-Beschluss von Ende Mai dann zudem sukzessive in die Fläche gehen – zunächst in Pilotpraxen und -krankenhäusern. Voraussichtlich im Dezember könnte die Nutzung für alle Ärzte zur Pflicht werden.
Wöchentlicher Austausch
In beiden Regionen laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren, wie die DAZ auf Nachfrage erfuhr. Alle zwei Wochen kommen die beteiligten Organisationen demnach auf Bundesebene zusammen – von den Apothekerkammern und -verbänden über den Deutschen Apothekerverband (DAV) und die Gematik bis hin zu den kassen(zahn)ärztlichen Interessenvertretern, den Herstellern der Praxis- und Apothekenverwaltungssysteme und den Rechenzentren. Im hohen Norden sitzen zudem die Krankenhausgesellschaft und Gesandte des Uniklinikums Schleswig-Holstein mit am Tisch. „Wöchentlich tauschen sich ferner die ABDA sowie die Landesorganisationen der beiden Startregionen aus“, erklärt der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL). Gemeinsam habe man etwa die Erfolgskriterien entwickelt, die erfüllt sein müssen, bevor der flächendeckende Rollout angegangen werden kann.
Fehler und Probleme melden
Vorrangig, erläutert der Verband weiter, werden in diesen Austauschrunden mit der Gematik technische Probleme bei der Abwicklung des E-Rezepts besprochen, insbesondere Schwierigkeiten, die in der Kommunikation der Praxis- und Apothekenverwaltungssoftware auftreten. „Die Mitglieder spiegeln uns zudem die Probleme, die in den Apotheken vor Ort mit den E-Rezepten auftreten“, informiert eine Sprecherin. „Der AVWL hat die Möglichkeit, diese Fehler bzw. Probleme über ein Ticketing-System an die Gematik zu melden, die diese wiederum an die zuständigen Akteure weitergibt.“ So konnten den Angaben zufolge bereits eine Reihe von Problemen gelöst werden. „Beispielsweise sind Blutzuckerteststreifen per E-Rezept verschrieben und abgerechnet worden, obgleich diese erst ab Juli 2026 über das E-Rezept verordnungsfähig sind. Hier sind die Softwarehersteller informiert worden, dass Nachbesserungsbedarf besteht.“
Ohne die Ärzteschaft geht es nicht
Die Zusammenarbeit sei „intensiv und äußerst konstruktiv“, betont der AVWL. Dem schließt sich auch die Kammer aus Schleswig-Holstein an (AKSH): Insbesondere die Kooperation mit der örtlichen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) hebt Kammergeschäftsführer Felix-Alexander Litty hervor. „Auch die KVSH ist hochengagiert und leistet ihren Anteil“, teilt er mit. „Das ist wichtig, weil es ohne breite Akzeptanz der Ärzteschaft keine E-Rezepte in den Apotheken geben wird. Der AV und die AKSH haben einen regelmäßigen, kollegialen und konstruktiven Austausch mit der KVSH und wir unterstützen uns sogar gegenseitig bei der Schulung bzw. Information der Mitglieder. Das ist nicht selbstverständlich.“
Grundsätzlich ist Litty überzeugt davon, dass es der richtige Weg ist, alle Akteure an einem Tisch zu versammeln, auch wenn sich nicht alle Probleme unmittelbar lösen ließen. Denn: „Die Interessenlagen sind punktuell sehr unterschiedlich“, sagt er. „Viele Prozesse sind leider noch nicht über das E-Rezept abbildbar, der Transportweg des E-Rezepts über die eGK erfolgt erst nächstes Jahr, ein sicherer Transportweg wie KIM ist für die Apotheken kostenpflichtig, auch die Apothekensoftware sind noch nicht vollumfänglich auf den neuen Prozess eingerichtet, der Kundensupport hängt jetzt schon Tage hinterher und so weiter …“ Dennoch sei man auf einem guten Kurs.
Gemeinsame Veranstaltung
Am 30. August blasen die Apothekerorganisationen in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein noch einmal zum Angriff: In einer gemeinsamen Veranstaltung will man die Kolleginnen und Kollegen aus den betroffenen Regionen auf den aktuellen Stand bringen und erläutern, wie sie praktisch mit den sich stellenden Herausforderungen umgehen können. Thematisiert werden sollen dabei zum Beispiel auch die verpflichtende Angabe der Chargenbezeichnung im Abgabedatensatz und die Tücken beim Abruf der E-Rezept-Quittung aus dem Fachdienst. |
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