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DAZ aktuell
Erleichterte Abgaberegeln bis Ostern
Bundesrat stimmt neuen Regelungen für den dritten Corona-Herbst und -Winter zu
Bundesweit gilt demnach ab dem 1. Oktober eine FFP2-Maskenpflicht in Kliniken und Pflegeeinrichtungen, dort sind auch regelmäßige Corona-Tests verpflichtend. Eine FFP2-Maskenpflicht für Patienten bzw. Besucher gilt zudem bundesweit in ambulanten medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen sowie bei Rettungsdiensten. Auch im Fernverkehr von Bus und Bahn muss eine FFP2-Maske getragen werden, nicht aber in Flugzeugen.
Darüber hinaus erhalten die Länder die Möglichkeit, vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 je nach Infektionslage in zwei Stufen weitere Schutzvorkehrungen eigenständig anzuordnen. Welche Maßnahmen jeweils in einem Bundesland gelten werden, ist abzuwarten.
Weiterhin wird durch das Gesetz die Ermächtigungsgrundlage für die Coronavirus-Impfverordnung und die Testverordnung sowie die Geltungsdauer der Impfverordnung bis Jahresende 2022 verlängert. Zudem sind Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte nun noch bis zum 30. April 2023 berechtigt, gegen COVID-19 zu impfen – zuvor war dies nur bis Ende 2022 vorgesehen.
In die Verlängerung bis 7. April 2023 geht die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung. Diese enthält u. a. die für die Apotheken wichtigen erleichterten Abgaberegeln.
Die Länder fordern die Bundesregierung in einer Entschließung auf, die Coronavirus-Impfverordnung sowie die Testverordnung bis mindestens 30. April 2023 zu verlängern. |
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