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- DAZ 39/2022
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DAZ aktuell
6,78 Mio. Euro für TI-Erstausstattung
NNF-Zahlung an Apotheken
Die aktuelle Zahlung gilt als Zuschuss für die TI-Aufwendungen. Darin enthalten sind Zuschüsse für die Erstausstattung, die laufenden Betriebskosten, das PTV-4-Update und die Heilberufsausweise (HBA) für angestellte Apotheker. Getragen werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen. In diesem Zusammenhang wurden 2011 Bescheide an Apotheken verschickt. Jedoch bekommen auch Apotheken Geld, die keinen Bescheid erhalten. Denn für die Betriebskostenpauschale, die fortlaufend pro Quartal gezahlt wird, wird kein gesonderter Bescheid versandt.
Der NNF listet in seiner Mitteilung detailliert auf, wie viel Geld wofür an wie viele Apotheken erstattet wird. Darüber hinaus weist er darauf hin, dass Apotheken spätestens ab November über das NNF-Portal die Refinanzierung der Aufsteckgeräte für stationäre eHealth-Kartenterminals des Herstellers Ingenico (Worldline Healthcare GmbH) beantragen können, sofern die Geräte bis 30. September 2022 bestellt wurden. Damit wird eine technische Störung behoben, die dafür sorgt, dass elektrostatische Entladungen beim Stecken der NFC-fähigen eGK das ganze System lahmlegen können. |
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