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DAZ aktuell
Beragena in vorläufiger Eigenverwaltung
Rechenzentren melden ausstehende Herstellerrabatte
In der vorigen Woche informierten mehrere Rechenzentren ihre Kunden über ausstehende Zahlungen von Beragena. Das Norddeutsche Apothekenrechenzentrum erklärte, Beragena habe den Herstellerrabatt für die Zeit vom 1. Juni bis 17. August 2022 nicht bezahlt, und informierte die betroffenen Apotheken über die ausstehenden Beträge. Aufgrund der Rechtslage könne nur die jeweilige Apotheke Ansprüche geltend machen.
Inzwischen bestätigte die zuständige Eigenverwaltung, die Beragena Arzneimittel GmbH befinde sich seit dem 18. August 2022 in einer vorläufigen Eigenverwaltung. Das Amtsgericht Baden-Baden sei einem entsprechenden Antrag der Geschäftsführung gefolgt. Gründe seien insbesondere die Folgen der Pandemie und damit einhergehende Beschaffungsschwierigkeiten bei EU-Arzneimitteln. Ziel des Verfahrens sei, das Unternehmen zu sanieren und zu erhalten. Der Geschäftsbetrieb werde unverändert fortgeführt. Aus rechtlichen Gründen dürften Herstellerrabatte aus der Zeit bis zum 17. August 2022 nicht ausgeglichen werden. Sie müssten zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Die Herstellerrabatte aus der Zeit ab dem 18. August 2022 würden jedoch bezahlt, kündigte die Eigenverwaltung an. Dazu erklärt der Eigenverwalter: „Dass ausstehende Herstellerrabatte teilweise in der jetzigen Situation nicht mehr ausgeglichen werden dürfen, bedauern wir sehr. Damit die Sanierung gelingen kann, hoffen wir dennoch weiterhin auf die Unterstützung unserer geschätzten Großhandelskunden und Apotheken.“ |
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