DAZ aktuell

Einigung zur Grippeschutzimpfung

DAV und GKV-Spitzenverband verständigen sich auf Details, verraten sie aber vorerst nicht

ks | Nun ist es doch gelungen: Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband haben sich am vergangenen Montag auf die Details zu den Grippeschutzimpfungen in Apotheken verständigt.

In den vergangenen Wochen mag sich mancher Apotheker, der bereits Grippeimpfstoffe geordert hat, gefragt haben, ob er wirklich im Oktober mit den Influenza-Impfungen in der Regelversorgung durchstarten kann. Es lag einmal wieder in den Händen von DAV und GKV-Spitzenverband, die vertraglichen Details, nicht zuletzt die Vergütung der Impfleistung, zu vereinbaren – und zwar im Einvernehmen mit dem PKV-Verband. Und diese Verhandlungen zogen sich. Eigentlich hätte dem Gesetzestext zufolge bereits die Schiedsstelle angerufen werden sollen – doch die Selbstverwaltungspartner wollten es diesmal selbst schaffen. Nun ist der Durchbruch offenbar wirklich gelungen.

Foto: Imago/Rolf Poss

Geschulte Apotheker dürfen jetzt regelhaft gegen Grippe impfen. Die Konditionen sollen sie bald erfahren.

Zügige Vertragsunterzeichnung angekündigt

Im ABDA-Newsroom hieß es am vergangenen Montagabend, DAV und GKV-Spitzenverband hätten sich auf die Modalitäten zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken verständigt. Der entsprechende Vertragstext solle nun „zügig angepasst und von beiden Seiten unterschrieben werden“. Auch der GKV-Spitzenverband bestätigte die Einigung auf Nachfrage. Was das konkret für die Apotheken bedeutet, bleibt allerdings offen. Weitere Details, so heißt es, sollen erst nach der Unterzeichnung des Vertrags bekannt gegeben werden. Wer wissen will, wie viel Geld es für die Impfung gibt, was mit etwaigem Verwurf passiert und wie abgerechnet wird, muss sich also noch etwas gedulden. |

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