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DAZ aktuell
VZA fordert höheren Herstellungspreis
Parenterale Zubereitungen: Schiedsstelle entscheidet im Oktober
Bereits Ende August hat die Schiedsstelle – auf Antrag des GKV-Spitzenverbandes – neue Abschläge für die Wirkstoffe Bortezomib sowie Cabazitaxel und für diverse Fertigarzneimittel festgelegt. Und bereits dies ist ein Beschluss, der die herstellenden Apotheken hart trifft. Im Oktober steht nun eine weitere Entscheidung für die Schiedsstelle an: Der Deutsche Apothekerverband (DAV) will eine Anhebung der Arbeitspreise bei der Herstellung erreichen.
Der Präsident des Verbands der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA), Dr. Klaus Peterseim, und Verbandsgeschäftsführerin Christiane Müller appellieren angesichts der bevorstehenden Entscheidung an die Schiedsstelle, die realen Kosten für die Apotheken im Blick zu behalten. Gemeinsames Ziel der Krankenkassen und der herstellenden Apotheken müsse es sein, für die onkologisch erkrankten Patienten die Versorgung mit individuell hergestellten parenteralen Zubereitungen absolut verlässlich sicherzustellen, heißt es in dem Appell. Dazu bedürfe es ortsnaher resilienter Versorgungsstrukturen in den herstellenden Apotheken.
Noch gebe es diese Strukturen – aber wie lange noch? Die VZA-Vertreter zeigen auf, was die hoch spezialisierten Apothekenteams leisten – und das in kostenintensiven Reinräumen. Der „Herstellungszuschlag“, der den Aufwand der Apotheken für die Herstellung einer patientenindividuellen Zubereitung vergüten soll, habe sich jedoch seit mehr als zehn Jahren kaum geändert.
Gutachten: 147 Euro plus X
Der VZA verweist auf ein mittlerweile zweites Gutachten der REFA Consulting AG (Stand April 2022). Dieses belege, dass im April 2022 circa 147 Euro notwendig gewesen seien, um die Kosten pro hergestellter Zubereitung decken zu können. Das Gutachten stütze sich dabei auf einen transparenten Top-down-Kostenansatz: 30 herstellende Apotheker aus dem ganzen Bundesgebiet haben laut VZA ihre Bücher geöffnet, um den Gutachtern die Berechnung zu ermöglichen. Die aktuelle Energie- und Inflationspreisspirale seit April 2022 sei im ermittelten Zubereitungsaufwand von 147 Euro noch gar nicht enthalten. „Der tatsächliche Ist-Aufwand der Zubereitungen liegt also noch um einen Faktor X höher.“
Weiter heißt es im Appell: „Der aktuelle Schiedsspruch zu den Wirkstoffabschlägen ab dem 1. September schlägt angesichts der nicht ausreichenden Vergütung der Herstellungskosten für die Apotheken gewaltig ins Kontor.“ Die nun festgelegten sehr hohen Abschläge bei den wenigen Wirkstoffen, die den Apotheken bislang noch eine gewisse Einkaufsmarge als Kompensation fehlender Herstellungsvergütung gebracht hätten, seien ersatzlos weggefallen.
Nun müssten die herstellenden Apotheken hoffen, dass sich die Schiedsstelle bei ihrer für Mitte Oktober angekündigten Entscheidung zu den Arbeitspreisen „ihrer Verantwortung für den Erhalt der ortsgebundenen onkologischen Versorgung bewusst ist und die Augen vor den realen Kosten der Herstellung einer onkologischen Zubereitung nicht verschließt“. Anderenfalls werde die onkologische Versorgung ebenso vor einem Scherbenhaufen geschlossener Reinraumlabors in der Fläche stehen, wie sie es heute schon bei den fehlenden onkologischen Wirkstoffen tue. „Will man sich für weitere Krisen auch von morgen wappnen, ist es essenziell, heute resiliente Versorgungsstrukturen zu erhalten und sogar auszubauen und nicht kaputtzusparen.“ |
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