Arzneimittel und Therapie

Temperaturwechsel kein Problem

Nasales Glucagon-Notfallpräparat erfüllt seine Aufgabe sowohl bei Hitze als auch Kälte

du | Seit zwei Jahren steht mit Baqsimi® ein Glucagon-Pulverpräparat zur nasalen Anwendung zur Verfügung, mit dem Diabetiker schweren Hypoglykämien schnell entgegensteuern können. Gefährdete Patienten sollten es immer mit sich führen – eine Herausforderung für die Stabilität bei unterschiedlichen Lagerungsbedingungen. Die Wirksamkeit muss bei hohen sommerlichen Temperaturen ebenso gewährleistet sein wie bei Kälte und Temperaturwechseln.

In einer Untersuchung wurde daher der Frage nachgegangen, ob sich das Glucagon-Pulver nach monatelanger Lagerung bei 5 °C und -20 °C verändert hatte – unter anderem in Bezug auf die Beschaffenheit der Sprühwolke, Partikelgrößenverteilung und Verunreinigungen. Außerdem wurde die Funktionalität des Applikators untersucht (Kraftaufwand für Auslösung sowie freigesetzte Menge des Medikaments). Das Ergebnis: Alle geprüften Parameter waren bei beiden Temperaturen unverändert geblieben und entsprachen nach wie vor den Werten bei einer Lagerung bei Raumtemperatur.

In einer weiteren Untersuchung wurde das nasal anzuwendende Glucagon wechselnden Temperaturen ausgesetzt: Von Raumtemperatur zu -20 °C und zurück zur Raumtemperatur bzw. von 5 °C zu 50 °C. So sollte der Transport durch einen Patienten unter realen Bedingungen simuliert werden.

Auch hier konnte bei der anschließenden Untersuchung keine Veränderung der genannten Parameter festgestellt werden. Die Autoren der Analyse schließen daraus, dass das nasale Glucagon-Präparat nicht nur bei warmem Wetter stabil bleibt (laut Fachinformation ist eine Lagerung bis 30 °C möglich), sondern auch bei großer Kälte und daher bei unterschiedlichsten klimatischen Bedingungen transportiert werden kann. Die Dauer der Haltbarkeit von Baqsimi® wird in der Fachinformation mit zwei Jahren angegeben. |

Literatur

Pressemeldung Nasales Glukagon: Auch bei sehr niedrigen Temperaturen stabil. Lilly Deutschland GmbH vom 28. September 2022

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