DAZ aktuell

Teure Beleg-Digitalisierung

Abrechnung der Grippeimpfung

jb/ral | Die Grippeimpfung bereitet bei der Abrechnung gleich mehrfach Probleme. Auf Seite 12 in dieser DAZ haben wir uns bereits mit einem davon beschäftigt. Ein weiteres Problem: Die Impfung wird per Sonderbeleg abgerechnet. Das ist mit Kosten für die Apotheke verbunden.
Foto: DAZ/Alex Schelbert

Elf Euro bekommen Apotheken für eine Grippeimpfung. Davon entfallen 7,60 Euro auf die Durchführung der Impfung, 2,40 Euro auf Nebenkosten sowie ein Euro für die Beschaffung des Impfstoffes. Zusätzlich wird der Einkaufspreis für den Impfstoff erstattet. Auf der Kostenseite müssen unter anderem Schulung, Personal und Räumlichkeiten berücksichtigt werden. Und auch die Abrechnung. Die erfolgt zunächst per Sonderbeleg, ab dem kommenden Jahr dann elektronisch. Die Sonderbelege müssen von den Rechenzentren digitalisiert werden und das bedeutet Aufwand, der sich in Kosten niederschlagen wird. Insider beziffern die Kosten pro Beleg auf etwa einen bis zwei Euro. Wer wird das bezahlen? Klar ist bereits, wer die Kosten nicht trägt – die Kassen. Somit dürften die Kosten für die Digitalisierung der Belege am Ende bei den Apotheken hängenbleiben. Ob sie direkt in Rechnung gestellt werden, so wie es bei den Maskenbelegen der Fall war, oder an anderer Stelle mit eingepreist werden, hängt dann vom jeweiligen Rechenzentrum ab.

Fakt ist aber, dass die Apotheken diese Kosten mit in ihre Kalkulation einbeziehen müssen – was das Honorar schmälert. |

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