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Adexa-Info
Nur jede(r) zweite Beschäftigte erhält Weihnachtsgeld
Zahlung ist bei Tarifbindung deutlich häufiger
Jahr für Jahr analysiert die Hans-Böckler-Stiftung Daten aus dem Portal Lohnspiegel.de. In die aktuelle, nicht repräsentative Veröffentlichung flossen Angaben von 63.464 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein. Sie haben zwischen dem 1. November 2021 und dem 31. Oktober 2022 Fragen zum Weihnachtsgeld beantwortet. Die wichtigsten Ergebnisse:
Tarifbindung bleibt ein wichtiger Faktor
Insgesamt 54 Prozent aller Teilnehmenden der Befragung erhielten ein Weihnachtsgeld – aber mit deutlichen Unterschieden. Bei Tarifbindung waren es 79 Prozent, ohne Tarifbindung nur 42 Prozent.
Weiterhin Ost-West-Gefälle
Die Forschenden fanden unabhängig von der Tarifbindung auch regionale Unterschiede. In den westlichen Bundesländern bekamen 56 Prozent der Befragten ein Weihnachtsgeld, in den östlichen Bundesländern nur 43 Prozent.
Gender-Unterschiede gering, aber noch vorhanden
Noch ein Blick auf Gender-spezifische Effekte. Zumindest beim Thema Weihnachtsgeld hat sich die Schere etwas geschlossen. Nachweisbar ist die Lücke dennoch: 55 Prozent der befragten Männer, aber nur 52 Prozent der befragten Frauen erhielten diese Zahlung.
Branchenspezifische Effekte
Verschiedene Wirtschaftszweige zahlen unterschiedlich viel Weihnachtsgeld. An der Spitze stehen Druckereien und Betriebe, die Papier verarbeiten – mit durchschnittlich 95 Prozent eines Monatsentgelts. Im Versicherungsgewerbe sind es durchschnittlich 80 Prozent, im Einzelhandel (West) 62,5 Prozent und in der Metallindustrie (West) zwischen 25 und 55 Prozent. |
Tarifbindung lohnt sich
Ein Kommentar von ADEXA-Bundesvorstand Tanja Kratt
Die Auswertung des Lohnspiegels zeigt einmal mehr: Tarifbindung lohnt sich – und in schwierigen Zeiten, wie wir sie gerade erleben, noch viel mehr. Zwar sind, wie Sie wissen, die Rahmenbedingungen in öffentlichen Apotheken anders als in der Befragung. Kolleginnen und Kollegen erhalten eine tarifliche Sonderzahlung.
Auch in unserer Branche gilt: Die tarifliche Sonderzahlung bekommen Kolleginnen und Kollegen mit Tarifbindung häufiger als ohne, und zwar als volles 13. Tarifgehalt. Kürzungen auf bis zu 50 Prozent sind nur bei nachweislich schlechter wirtschaftlicher Lage der Apotheke möglich.
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