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Höhere Notdienstpauschale
Weniger Verwaltungskosten
Der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) hat vergangene Woche mitgeteilt, dass laut Beschluss des Geschäftsführenden Vorstands des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Rücklagen abgeschmolzen und die Verwaltungskostenpauschale für den NNF auf 250.000 Euro pro Quartal gesenkt werden sollen. Damit wird sich das Ausschüttungsvolumen für die Notdienstpauschale erhöhen. Den öffentlichen Apotheken kämen so direkt die Synergieeffekte zugute, die sich aus der Erweiterung der Aufgaben des NNF ergäben, heißt es. Denn für die Abrechnung der pharmazeutischen Dienstleistungen könne ein großer Teil der Aufwendungen des NNF mehrfach genutzt werden. Die Verwaltungskostenquote sinkt auf voraussichtlich 0,67 Prozent. Im Durchschnitt der letzten drei Jahre lag sie bei 1,46 Prozent. Der NNF wurde 2013 gegründet, um die damals eingeführte Notdienstpauschale an die Apotheken zu verteilen. Mittlerweile hat er sich als zentrale Abrechnungs- und Verwaltungsstelle entwickelt und etabliert. Über den NNF läuft auch die Refinanzierung der TI-Ausstattung für Apotheken. In diesem Jahr kommt die Abrechnung der pharmazeutischen Dienstleistungen hinzu. |
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