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DAZ aktuell
Wie viel verdienen Apothekenmitarbeiter?
DAZ-Umfrage zeigt Diskrepanz zwischen Rahmentarif und Realität
Bereits vor einiger Zeit hat die ehemalige Vorsitzende der TGL Nordrhein, Heidrun Hoch, sich dafür ausgesprochen, den Rahmentarifvertrag der Realität anzupassen. Schließlich zahlten mittlerweile ohnehin die meisten Apotheken über Tarif. Stimmt das? Gibt der Rahmentarifvertrag so ein unrealistisches Bild über die Gehälter der Angestellten in den öffentlichen Apotheken? Apothekerin Helma Gröschel, die noch bis Mitte des vergangenen Jahres Vorsitzende des Verbands „Freie Apothekerschaft“ war, bejaht dies. Es gehe schon heute in vielen Apotheken ohne eine übertarifliche Bezahlung wohl nicht mehr, erklärt sie. Unsere Umfrage, an der sich über 2000 Apothekenmitarbeiter beteiligt haben, bestätigt diese Einschätzung ebenfalls. Lediglich 17,2 Prozent der Teilnehmenden arbeiten für Tariflohn, 3,4 Prozent erhalten ein Gehalt, das noch darunter liegt. Folglich verdienen knapp 80 Prozent der Angestellten über Tarif.
Meist zwischen zehn und 19 Prozent mehr
Die Mehrheit der Gehälter liegt im Bereich zwischen 10 und 19 Prozent über dem aktuellen Tarif, 40,62 Prozent der Umfrage-Teilnehmenden verdienen in diesem Bereich. 20,9 Prozent bekommen 20 bis 29 Prozent über Tarif. Zusätzliche regelmäßige Benefits wie Autonutzung, Zuschuss zum Kitaplatz, Tankgutscheine etc. erhalten 37,5 Prozent.
Regionale Unterschiede
Regional zeigen sich allerdings Unterschiede: So ist im Osten Deutschlands der Anteil derer, die „nur Tariflohn“ erhalten, der Umfrage zufolge deutlich höher als in den übrigen Bundesländern. Die wenigsten Mitarbeiter mit Tariflohn gibt es in Baden-Württemberg (5,88%), Bayern (9,35%) und Nordrhein (10,2%). Den höchsten Anteil unter den ehemaligen West-Bundesländern hat Niedersachsen mit 28,74 Prozent. In Berlin arbeiten demnach 23,08 Prozent für den tariflich vereinbarten Lohn.
Höhere Gehälter vor allem in größeren Apotheken
Darüber hinaus scheinen die hohen Gehälter (40% und mehr über Tarif) eher in größeren Apotheken bezahlt zu werden, was mit den jeweiligen Organisationsstrukturen zusammenhängen könnte, zum Beispiel, dass es Bereichsleitungen gibt.
Auf Bundesebene lässt sich kein Zusammenhang zwischen dem Standort und dem Gehalt festmachen, was an den großen Unterschieden zwischen den Regionen liegen dürfte. Greift man einzelne Bezirke raus, sieht das etwas anders aus. So lässt sich tendenziell ein Zusammenhang zwischen Einwohnerzahl und Gehalt feststellen. Allerdings sind die jeweiligen Teilnehmerzahlen auf dieser Ebene nur noch klein und daher kaum für allgemeingültige Rückschlüsse geeignet.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gehälter in der Realität in vielen Regionen besser sind als der Tarif. Das mag für die Außenwirkung schlecht sein. Allerdings wandern auch einige, die bereits im Beruf stehen und die reale Situation kennen, aus der Apotheke ab. Denn zumindest im Vergleich mit der Industrie kann auch eine bereinigte Gehaltstabelle nicht mithalten. Außerdem ist es in vielen Fällen nicht das Geld, das Kollegen dazu veranlasst, der Apotheke den Rücken zu kehren, sondern – wie so oft – ist es ein multifaktorielles Geschehen. |
Brauchen wir eine Telepharmazieverordnung?
In ihrem Vortrag benennt und beleuchtet Dr. Bettina Mecking, Justiziarin und stellvertretende Geschäftsführerin der Apothekerkammer Nordrhein, die rechtlichen Voraussetzungen telepharmazeutischer Angebote: Welche (arzneimittelbezogenen) Informations- und Beratungsebenen müssen bei der Telepharmazie unterschieden werden? Handelt es sich dabei um eine pharmazeutische Dienstleistung? Wer darf per Video beraten und von wo aus muss die Beratung erfolgen? Die Referentin zeigt die Chancen der Telepharmazie für die Vor-Ort-Apotheke auf, verortet aber auch die berufs- und gesundheitspolitischen Risiken, die sich insbesondere aus den Aktivitäten apothekenfremder Plattformen und kapitalgetriebener Arzneimittelversender ergeben können. Die Referentin plädiert für ein wohl durchdachtes System rechtlicher Vorgaben, in das telepharmazeutische Angebote eingebettet sein müssen.
Brauchen wir eine Telepharmazieverordnung? Vortrag von Dr. Bettina Mecking, Justiziarin und stellvertretende Geschäftsführerin der Apothekerkammer Nordrhein auf dem ApothekenRechtTag online 2022 am Freitag, 18. März 2022, 16:30 bis 17:30 Uhr. Weitere Informationen unter www.interpharm.de
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