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Cannabis-Produkte in Rabattverträgen
Wenn sich Cannabis-Produkte wie Blüten, Extrakte oder Fertigarzneimittel in Rabattverträgen von Krankenkassen befinden, sollen Apotheken zum Austausch verpflichtet werden. Diese Auffassung teilt der Deutsche Apothekerverband (DAV) nicht, jedenfalls nicht vollumfänglich. Wie der Bayerische Apothekerverband seinen Mitgliedern mitteilt, argumentiert der DAV, dass Austauschregelungen im Rahmenvertrag nach § 129 Absatz 2 SGB V (§§ 10 bis 14) ausdrücklich nur für die Abgabe von Fertigarzneimitteln gelten. Davon ausgenommen sind laut DAV Cannabis-Blüten, Cannabis-Extrakte und Dronabinol, sowohl in unverändertem Zustand als auch in Zubereitungen. Im Gegensatz zu Fertigarzneimitteln könne es für diese Produkte keine Austauschverpflichtung zugunsten von Rabattverträgen geben.
Münch neuer Vorsitzender der DAC/NRF-Kommission
Der Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt, Dr. Jens-Andreas Münch, ist neuer Vorsitzender der Kommission Deutscher Arzneimittel-Codex/Neues Rezeptur-Formularium (DAC/NRF-Kommission). Der Geschäftsführende Vorstand der ABDA berief ihn rückwirkend zum 1. Januar 2022 für sechs Jahre. Damit folgt der Magdeburger Apotheker dem bereits im September 2020 verstorbenen Dr. Andreas Kiefer. Münch erklärte anlässlich seiner Berufung durch den geschäftsführenden Vorstand der ABDA, was die Aufgabe der Kommission ausmacht: „Unser Ziel ist, insbesondere für die Apotheken sachgerechte Herstellungs- und Prüfvorschriften für Arzneimittel auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zur Verfügung zu stellen. Ohne die ehrenamtliche Unterstützung externer Apothekerinnen und Apotheker aus Wissenschaft, Industrie, Behörden, Bundeswehr, Krankenhaus und öffentlichen Apotheken wäre das nicht möglich.“ Außer Münch als Vorsitzender wurde Dr. Andreas Hünerbein neu in die Kommission berufen.
Weiterhin ausreichend PCR-Testkapazitäten
Zur Abdeckung des medizinischen Bedarfs stehen weiterhin ausreichend PCR-Testkapazitäten zur Verfügung. Darauf weist das Bundesministerium für Gesundheit in einem Schreiben an die Kassenärztliche Bundesvereinigung hin. PCR-Tests dienten der Klärung medizinisch-diagnostischer Fragestellungen. Darunter fallen symptomatische Patienten sowie Personen mit hohem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und die für eine medikamentöse COVID-19-Therapie infrage kommen. Die Nationale Teststrategie sehe diese Fälle nach wie vor in Prioritäten-Gruppe eins vor.
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