Gesundheitspolitik

Befreiung kann auch einfach gehen

jb | Sich in Deutschland von der Zuzahlung für Arzneimittel be­freien zu lassen, ist ein ziemlicher bürokratischer Aufwand. Dass es auch deutlich komfortabler und patientenorientierter geht, sieht man in Österreich. Dort gilt ebenfalls die Belastungsgrenze von 2 Prozent, in bestimmten Fällen gibt es eine generelle Befreiung. Ob die Grenze erreicht ist, behält allerdings die Sozialversicherung für die Patienten im Auge: Sie legt nämlich für jeden Versicherten ein eigenes Rezeptgebühren-Konto an, wo das Jahresnettoeinkommen und die im laufenden Jahr bezahlten Rezeptgebühren verbucht werden. Ist die Grenze von 2 Prozent erreicht, wird das in der Arztpraxis beim Stecken der Gesundheitskarte angezeigt und auf dem Rezept vermerkt. Weil die Gebühren in der Apotheke am Ende des Monats abgerechnet werden, hinkte bislang die Berechnung hinterher, zu viel gezahlte Gebühren wurden dann in Form einer Gutschrift im nächstfolgenden Kalenderjahr berücksichtigt. Doch da nun fast nur noch elektronisch verordnet wird, erfolgt ein fast tagesaktuelles Update des Rezeptgebühren-Kontos. |

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.