Gesundheitspolitik

Zweiter Anlauf zur Cannabis-Legalisierung

Regierung legt neue Eckpunkte vor / Zuerst Eigenanbau und Cannabis-Clubs, später Modellregionen mit Fachgeschäften

ks | Bereits im vergangenen Oktober hatte das Bundeskabinett ein Eckpunktepapier zur kontrollierten Cannabis-Abgabe an Erwachsene beschlossen – ein Projekt, das im Koalitionsvertrag der Ampel vereinbart war. Doch die Umsetzung scheiterte an den europarechtlichen Vorgaben. Nun wurde ein zweiter Anlauf gestartet.

Wohin die Reise jetzt gehen soll, erläuterten Bundesgesundheits­minister Karl Lauterbach (SPD) und Bundeslandschaftswirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) vergangenen Mittwoch in Berlin. Dabei stellte Lauterbach klar, dass die Ziele dieselben blieben: Es gehe darum, die Qualität zu kontrollieren, die Weitergabe verunreinigter Sub­stanzen zu verhindern, den Jugendschutz sowie den Gesundheitsschutz für Konsu­menten bestmöglich zu gewährleisten und den Schwarzmarkt einzudämmen.

Die neuen Cannabis-Pläne der Bundesregierung fußen auf zwei Säulen. Zunächst soll der Anbau in nicht gewinnorientierten Vereinigungen („Cannabis-Clubs“) mit bis zu 500 (erwachsenen) Mitgliedern bundesweit ermöglicht werden. Die Clubs dürfen an die Mitglieder zum Eigenkonsum maximal 25 g Cannabis pro Tag / maximal 50 g pro Monat abgeben, Heranwachsende unter 21 Jahren sollen nur bis zu 30 g pro Monat bekommen – wobei der zulässige THC-Gehalt begrenzt sein soll. Einem Konsum in diesen Clubs steht Lauterbach skeptisch gegenüber – ob dieser erlaubt werden soll, wird in der Koalition noch zu klären sein.

© Kai Felmy

Zudem soll der straffreie Besitz zum Eigenkonsum bis 25 g Cannabis möglich sein. Erlaubt werden soll außerdem der straffreie private Eigenanbau von maximal drei weiblichen blühenden Pflanzen. (Einzelheiten siehe Website des Bundesgesundheitsministeriums). Diese Pläne der „ersten Säule“ sollen in einem ersten Gesetz umgesetzt werden, dessen Entwurf noch im April vorgelegt werden soll. Dieser werde weder im Bundesrat zustimmungspflichtig noch bei der EU-Kommission notifizierungspflichtig sein, erklärte Özdemir.

Erst in einem zweiten Schritt will die Ampelkoalition sich in regionalen Modellprojekten an kommerzielle Lieferketten wagen. Unternehmen soll die Produktion, der Vertrieb und die Abgabe in Fachgeschäften von Genusscannabis an Erwachsene in einem lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmen ermöglicht werden. Fünf Jahre sollen Abläufe räumlich begrenzt erprobt und vor allem wissenschaftlich evaluiert werden. So will man Aufschluss gewinnen, wie sich kommerzielle Lieferketten auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt auswirken. Lauterbach erhofft sich solide Feldstudien, die auch für ganz Europa ein Wegweiser sein könnten.

In dieser zweiten Säule könnten auch die Apotheken als Abgabestellen ins Spiel kommen. Lauterbach erklärte auf Nachfrage, dass dies zumindest nicht auszuschließen sei. Auf Details wollte er sich aber noch nicht explizit festlegen. Man arbeite intensiv an diesen Plänen, sie sollen nach der Sommerpause präzisiert werden. Bei diesem zweiten Gesetz ist davon auszugehen, dass es ein Notifizierungsverfahren durchlaufen muss. |

Das könnte Sie auch interessieren

Erst Eigenanbau, dann Modellprojekte

Cannabis-Legalisierung: Ampel nimmt erneut Anlauf

Gesundheitsausschuss billigt Gesetzespläne

Legalisierung von Cannabis rückt näher

Erste Anbau-Clubs in Baden-Württemberg

Wie lange hat die Cannabis-Legalisierung Bestand?

Rolle der Apotheken unklar, Versandhandel zunächst nicht geplant

EU-Kommission soll Cannabis-Eckpunkte prüfen

Abgabe durch Apotheken nur „bei Bedarf“

Kabinett beschließt Eckpunkte zur Cannabis-Legalisierung

Erster Entwurf für Cannabisabgabegesetz liegt vor

Vorerst kein Genusscannabis aus der Apotheke

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.