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- AZ 17/2023
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Gesundheitspolitik
Verhandlungen gescheitert
Keine Einigung von DAV und Kassen zur TI-Pauschale
Die bislang geltende TI-Refinanzierungsvereinbarung, in der die Vergütung der für digitale Versorgungskomponenten – wie zum Beispiel das E-Rezept – nötigen Hard- und Software zwischen Kassen und Apotheken geregelt ist, läuft Ende Juni dieses Jahres aus. Im November vergangenen Jahres einigten sich die Ampelfraktionen darauf, dass die Vergütung zukünftig nicht mehr mit Einmalpauschalen z. B. für einzelne Komponenten, sondern mit monatlichen Pauschalen erfolgen soll. Geregelt wurde dies im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz. Darin ist vorgesehen, dass sich der DAV und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung bis 30. April 2023 über die Höhe der Pauschale einigen müssen. Falls dies nicht gelingt, legt das BMG die Pauschale fest.
Das ist nun der Fall: Wie die ABDA am vergangenen Donnerstag mitteilte, ruft der DAV „das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) an, um die Finanzierung der E-Rezept-Technik in den Apotheken ab 1. Juli 2023 sicherzustellen“. Laut Pressemeldung betreffen die derzeitigen Meinungsunterschiede zwischen DAV und GKV „die Höhe der monatlichen Pauschale, Art und Umfang der notwendigen TI-Komponenten sowie die Behandlung von Alt- und Neufällen“.
Deutliche Kritik kommt von DAV-Vorstand Anke Rüdinger: „Die Krankenkassen lassen die Apotheken und damit vor allem ihre Versicherten bei der Digitalisierung hängen. Einerseits sagen sie, dass sie ihren Versicherten moderne Versorgungsangebote machen wollen. Andererseits wollen sie kein Geld für notwendige Investitionen und Betriebskosten ausgeben. Die Krankenkassen blockieren die Apotheken, beim E-Rezept auf dem neuesten Stand zu bleiben, und treffen damit vor allem ihre eigenen Versicherten.“
Auch bei den Ärzten gab es diesbezüglich keine Einigung: Anfang April informierte die Kassenärztliche Bundesvereinigung in ihren Praxisnachrichten darüber, dass die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband gescheitert sind. |
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