Gesundheitspolitik

Demonstration statt Streik

Rechtsgutachten: Welcher Protest ist Apotheken erlaubt?

jb | Welche öffentlichkeitswirksamen und rechtssicheren Möglichkeiten haben Apotheken, um auf ihre Situation aufmerksam zu machen? Diese Frage hat der Bundesverband deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) dem Rechtsanwalt Morton Douglas gestellt. Nun liegt ein Gutachten vor.

Für BVDAK-Chef Stefan Hartmann steht es außer Frage: Apotheken müssen auf sich und ihre Situation aufmerksam machen. Die kürzlich beim DAV-Wirtschaftsforum vor­gelegten Zahlen sprächen eine deutliche Sprache, sagte er ver­gangenen Donnerstag beim Kooperationsgipfel in München. „Wir müssen als Berufsstand sehr viel lauter und sichtbarer werden.“

Von einem Streik, den Hartmann kürzlich noch als unvermeidbar erklärte, darf aber Douglas zufolge nicht die Rede sein. Denn bei einem Streik gehe es Arbeitnehmer gegen Arbeitgeber. Genau das will Hartmann aber nicht. Er will gemeinsam mit seinen Mitarbeitern für eine Honorarerhöhung kämpfen, die zu großen Teilen in die Tarif­löhne fließen soll (siehe DAZ 2023, Nr. 18, S. 14). Richtig sei daher, von einer Demonstration zu sprechen, erklärte Douglas. Von einer Demonstration für eine angemessene Vergütung. Er spreche bewusst von einer angemessenen Vergütung, nicht von einer höheren. Hier habe sich bei den Apotheken wirklich lange nichts getan. Die Gebührenordnung der Anwälte sei hingegen im selben Zeitraum mehrfach an­gepasst worden. „Von uns gibt es halt mehr im Parlament“, so der Jurist von der Freiburger Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen.

Dass Apotheken im Zuge dieser Demonstration nur durch die Notdienstklappe bedienen, hält Douglas für rechtlich unproblematisch. Apotheken seien nur zur Dienstbereitschaft verpflichtet. „Es steht aber nirgends, dass sie dazu aufsperren müssen“, so Douglas. Die Apothekenbetriebsordnung schreibe nicht vor, wie viele Patienten in welcher Zeit bedient werden müssten. Einschränkungen beim „Klappendienst“ gebe es jedoch für Betriebsstätten mit „fiesen Mietverträgen“, die vorschreiben, dass die Apotheke offen sein muss. Douglas wies auch darauf hin, dass Sonderversorgung, wie Heim- oder Klinikversorgung, aufrechterhalten werden müsse. Er sieht aber grundsätzlich großen Spielraum und „spielt nun den Ball aus der rechtlichen Welt an die Apotheken zurück“. Diesen Ball nahm Stefan Hartmann auf. Er sieht in solch einer „Demonstration“ eine Chance für die Apotheken. Als Nächstes will er das Gutachten der Berufsöffentlichkeit zur Verfügung stellen. Zudem plant der BVDAK ein Positions­papier. In Richtung der Standesvertretung sagte er: „Vielleicht wird der Druck ja so groß, dass sie sich dieser Idee auch annehmen.“ |

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