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- AZ 26/2023
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Gesundheitspolitik
Kommentar: Fragwürdige Partnerschaft
Kassen und Apotheken sind Vertragspartner. Schließlich versorgen Apotheken die Versicherten mit Arznei- und Hilfsmitteln und das ist in Verträgen geregelt. Von einem partnerschaftlichen Umgang kann aber in vielen Fällen keine Rede sein. So haben Apotheken schon lange den Eindruck, dass die Retaxationen für die Krankenkassen ein gutes Geschäftsmodell geworden sind und sie daher versuchen, immer neue Gründe zu finden, die Arzneimittel, mit denen Patient:innen ordnungsgemäß versorgt wurden, nicht zu bezahlen. Der Vorsitzende des BKK-Dachverbandes Franz Knieps bestätigte diesen Eindruck jüngst mit der Aussage, dass der Verzicht auf Nullretaxationen bei Rabattverträgen den Kassen einen wirtschaftlichen Schaden in Milliardenhöhe verursachen würde. Und auch angesichts der bevorstehenden Einschränkung der Nullretaxmöglichkeiten, den Apotheken pauschal zu unterstellen, sie würden die Rabattverträge nicht mehr erfüllen, wenn keine Vollabsetzung mehr droht, zeugt von keinem besonders großen Vertrauen. Das schlechte Verhältnis sorgt dafür, dass es immer häufiger nicht gelingt, Dinge auf der Ebene der Selbstverwaltung zu regeln – so wie es eigentlich vorgesehen ist. Das geht jetzt so weit, dass der Gesetzgeber eingreift: Mit dem ALBVVG werden die Parteien nicht nur beauftragt, sich über das Problem der Nullretaxationen zu verständigen – nein, es wird gesetzlich festgeschrieben, wann diese nicht mehr vorkommen dürfen. Die Selbstverwaltung hat an dieser Stelle klar versagt. Und die Kassen werden bestimmt neue Wege finden, die Apotheken um ihre Honorare zu bringen. Partnerschaftlich geht anders.
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