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Gesundheitspolitik
Schlank in die nächste Amtsperiode
ABDA-MV beschließt Strukturreform, Umsetzung im Laufe des kommenden Jahres
Nun ist der Weg dorthin fast abgeschlossen: Die ABDA-Mitgliederversammlung hat das weitere Vorgehen jetzt abgesegnet und den geschäftsführenden Vorstand beauftragt, die Organisationsreform im Laufe des kommenden Jahres umzusetzen. Dies werde insbesondere in Form von Satzungen geschehen. Diese Satzungsänderungen soll die Mitgliederversammlung dann in einem Jahr beschließen.
Die neuen Vorgaben zur Organisationsstruktur sollen greifen, wenn Ende 2024 die Wahlen für ABDA, BAK und DAV anstehen. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening zeigte sich nach der Mitgliederversammlung am vergangenen Mittwoch erfreut, dass die Voten für diese Modernisierung klar ausgefallen seien.
Gremienstruktur zu aufwendig und zu komplex
Doch was wurde nun eigentlich konkret beschlossen? Die beauftragten Berater vom Beraterverband Verbandsmanagement (BVM)kamen bei ihren Analysen unter anderem zu dem Ergebnis, dass die Gremienstruktur der Standesvertretung komplex und aufwendig ist. Zudem sei der Ressourcenaufwand für Diskussionen hoch, man befasse sich oft vielfach mit Themen, Entscheidungsprozesse dauerten lang und seien oft wenig transparent. Letztlich erfolge die Meinungsbildung häufig ohne abschließende Entscheidungen. Zudem gebe es viele Arbeitsgremien, bei denen das Prozedere der Besetzung nicht immer transparent sei.
Um dies zu ändern, wird vorgeschlagen, beim Ehrenamt die Anzahl der Hierarchieebenen zu verringern und Aufgaben sowie Entscheidungskompetenzen sowohl zwischen ABDA, BAK und DAV als auch zwischen den jeweiligen Organen und Gremien genau zuzuordnen. Aus den Empfehlungen wurde nun ein Vorschlag für eine neue Gremienstruktur erarbeitet, den die Mitgliederversammlung beschlossen hat.
Demzufolge soll die ABDA künftig auf drei Gremien eingedampft werden – Vorstand, Gesamtvorstand und Mitgliederversammlung. Das vierte, der bisherige Personalvorstand, soll künftig in der Satzung nicht mehr verankert sein – seine Aufgaben soll der Vorstand übernehmen. Der Vorstand soll künftig an die Stelle des Geschäftsführenden Vorstandes treten, aber kleiner sein (sieben Mitglieder). Der Gesamtvorstand soll künftig mit 74 Mitgliedern etwas größer werden und auch öfter tagen als bisher (sechsmal jährlich). Die Mitgliederversammlung soll nur noch einmal pro Jahr tagen und 136 Mitglieder haben, vier pro Mitgliedsorganisation. Zusätzlich soll die ABDA eine Strategiekommission bekommen.
Weniger Gremien für BAK und DAV
Auch die Gremienstruktur von BAK und DAV soll abgespeckt werden. So soll es in der BAK künftig nur noch den Vorstand und die Mitgliederversammlung geben, aktuell gibt es noch zusätzlich einen Geschäftsführenden Vorstand. Der „neue“ Vorstand entspricht dem bisherigen Geschäftsführenden Vorstand in seiner Zusammensetzung. Neu ist, dass sich die BAK künftig auf ihre „alleinigen“ Aufgaben fokussieren soll. Alles, was Kammern und Verbände betrifft, soll Sache der ABDA sein. Die gleiche Ansage – „strikte Konzentration auf alleinige Aufgaben“ – gibt es für den DAV. Er wird analog zur BAK umgebaut. Der Vertragsausschuss soll seine derzeitigen Kompetenzen beibehalten – das sind die Entscheidungen über Krankenkassenverträge. |
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