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Gesundheitspolitik
DocMorris für „Enthusiasten“-Lösung
Die beiden Platzhirsche unter den Arzneimittelversendern, DocMorris und Shop Apotheke haben daher Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt. Es geht dabei nicht nur um das E-Rezept via eGK, sondern auch um das nunmehr im Sozialrecht verankerte Verbot von Preisnachlässen auf verschreibungspflichtige Medikamente („Rx-Boni-Verbot“) in Deutschland.
DocMorris sieht sich „strukturell benachteiligt“, weil es auf die E-Rezept-App der Gematik angewiesen ist, beziehungsweise darauf, dass Kunden ein Foto oder einen Scan des E-Rezept-Token schicken. Doch die App hat bekanntlich ihre Tücken und ist noch nicht breit im Einsatz. Und auch beim Ausdruck der E-Rezept-Codes halten sich die Ärztinnen und Ärzte zurück.
Einfaches Einlöseverfahren, das Versendern offensteht
DocMorris fordert daher bis zur bundesweit verpflichtenden Nutzung des E-Rezepts ab dem 1. Januar 2024 die „Realisierung eines niedrigschwelligen nutzerfreundlichen Einlöseverfahrens, welches auch Online-Apotheken offensteht“. Eine Idee, wie das aussehen könnte, hat der Konzern ganz offensichtlich. In seiner Pressemitteilung erwähnt er unter anderem ein „papierloses ‚Scan-Verfahren‘ unter Nutzung der Kartenterminals in den Arztpraxen“ – unsere Redaktion fragte nach, was es damit genau auf sich hat. DocMorris verwies in seiner Antwort auf die „E-Rezept-Enthusiasten“: Sie hätten „dieses Verfahren maßgeblich entwickelt und vorangetrieben“.
Laut „E-Rezept-Enthusiasten“, zu denen auch Shop Apotheke und die DocMorris-Tochter eHealthTec gehören, hat dieses Verfahren, bei dem der Token in der Praxis vom Patienten vom Terminal in eine App gescannt wird, drei Vorteile: Zum einen ist es schnell umsetzbar, weil bereits in den Arztpraxen vorhandene Technik verwendet werden kann. Zudem sei die Handhabung dadurch vereinfacht, dass Versand oder Papierausdruck wegfallen. Schlussendlich seien perspektivisch weitere Anwendungsbereiche denkbar.
BMG äußert sich nicht
Diese Option scheint DocMorris zufolge also „im Sinne der Patientinnen und Patienten auch die Apothekenwahlfreiheit wiederherzustellen“, wie CEO Walter Hess in der Pressemitteilung erklärt – mit der Hoffnung verbunden, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) „Chancengleichheit für alle Marktteilnehmer herstellt“. Das BMG äußerte sich bis Redaktionsschluss dieser AZ nicht zu der Frage, ob sich die EU-Versender berechtigt Hoffnungen machen. |
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