Gesundheitspolitik
Rx-Boni landen erneut in Luxemburg
Schadenersatzprozess von DocMorris: BGH will werberechtliche Seite klären lassen
ks | Die einst von DocMorris gewährten Boni bei der Einlösung von Rezepten sind noch immer ein Fall für die Gerichte. Ganz aktuell geht es um die Frage: Muss die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) dem niederländischen Arzneimittelversender wegen früherer Verbotsverfügungen mehrere Millionen Euro Schadenersatz zahlen? Das muss derzeit der 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) klären. Am vergangenen Donnerstag wurde eine Entscheidung in Karlsruhe erwartet. Doch der BGH hat das Verfahren erst einmal ausgesetzt (Beschluss vom 13. Juli 2023, Az.: I ZR 182/22). Er hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen, um vorab einige wichtige Fragen klären zu lassen. Das ist durchaus nachvollziehbar. Es geht dabei darum, wie die diversen Werbeaktionen des Versenders vor dem EuGH-Urteil von Oktober 2016 unter heilmittelwerberechtlichen Gesichtspunkten zu bewerten sind. Bei der AKNR ist man zuversichtlich, dass ihre Argumente beim EuGH Gehör finden werden.
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