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- AZ 29/2023
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Gesundheitspolitik
Lunapharm geht leer aus
Klage auf Schadenersatz gegen die Bundesrepublik in erster Instanz abgewiesen
Wie die Anwaltskanzlei GÖRG am vergangenen Donnerstag mitteilte, hat das Landgericht Potsdam bereits am 17. Mai entschieden, die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit, abzuweisen. Mittlerweile wurde das Urteil zugestellt.
Ein TV-Bericht mit Folgen
Was steckt dahinter? Im Jahr 2019 hatte das Brandenburgische Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) als zuständige Arzneimittelaufsichtsbehörde Lunapharm seine Herstellungs- und Großhandelserlaubnis entzogen. Der Grund: Unzuverlässigkeit. Vorausgegangen waren Berichte des rbb-Magazins „Kontraste“. Darin ging es um eine griechische Apotheke, die ohne Großhandelslizenz hochpreisige Arzneimittel an Parallelhändler verkaufte. Diese Arzneimittel sollen teilweise mutmaßlich aus griechischen Kliniken gestohlen und über abenteuerliche Transportwege an ihr Ziel gekommen sein. Einer der Abnehmer soll Lunapharm gewesen sein.
Der Fall sorgte auf vielen Ebenen für Unruhe. Lunapharm-Geschäftsführerin Susanne Krautz-Zeitel bestritt die Vorwürfe stets. Klar ist: Im Importgeschäft gibt es Grauzonen. Doch sie ist noch immer überzeugt: Das Agieren Ihres Unternehmens war „vollumfänglich vom Unionsrecht gedeckt“. Die Politik haben die Geschehnisse aufgerüttelt. So war der Lunapharm-Skandal einer der Gründe, das Gesetz für Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) auf den Weg zu bringen – auch wenn dieses nicht, wie von vielen erhofft, die Importquote kippte.
In der Folge kam es auch zu zahlreichen Gerichtsverfahren unterschiedlicher Art: Das Unternehmen ging gegen den Entzug seiner arzneimittelrechtlichen Erlaubnisse ebenso vor wie gegen den rbb und den damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Doch durchschlagende Erfolge konnten die Unternehmensvertreter:innen nie erringen.
Gesteuertes Landesamt?
Nun kommt eine weitere Niederlage hinzu. Lunapharm hatte von der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage von Amts- und Staatshaftungsrecht Schadenersatz verlangt – nach wie vor davon ausgehend, dass die Widerrufs- und Untersagungsbescheide unzulässig waren. Laut Pressemitteilung der das BMG vertretenden Anwaltskanzlei hat Lunapharm behauptet, Bundesbehörden hätten das behördliche Vorgehen des LAVG gesteuert. Überdies habe die Bundesrepublik europarechtliche Vorgaben des Arzneimittelrechts ungenügend umgesetzt, sodass die Arzneimittelaufsicht ihr Vorgehen gegenüber Lunapharm auf europarechtswidriges Bundesrecht gestützt habe.
Kein Anspruch aus Staatshaftung
Doch das Gericht hielt die Klage für nicht begründet. Für die Bescheide der zuständigen brandenburgischen Arzneimittelaufsicht sei nicht die Bundesrepublik verantwortlich, sodass sich die Klage von vornherein gegen die falsche Beklagte gerichtet habe. Zudem lägen die Voraussetzungen für einen Amts- oder Staatshaftungsanspruch hier nicht vor, da die einschlägigen Vorschriften des Arzneimittelgesetzes und des europäischen Richtlinienrechts keine Rechte Einzelner, sondern die öffentliche Gesundheit schützen sollten.
Weitere Verfahren anhängig
Bei dem aktuellen Urteil des Landgerichts Potsdam handelt es sich der Kanzlei zufolge um die erste gerichtliche Entscheidung zur Staatshaftung wegen angeblich unzureichender Umsetzung europarechtlicher Vorgaben in das Arzneimittelrecht des Bundes. Es wird vermutlich nicht die letzte sein. Es bleibt abzuwarten, ob Lunapharm den Weg durch die weiteren Instanzen geht. Auch andere Verfahren rund um den Komplex sind noch vor den Gerichten anhängig. |
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