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Gesundheitspolitik
Teurer für die Großen
Bayerischer Apothekerverband passt Beiträge an
Die Mitgliederversammlung des BAV hat vergangene Woche eine Änderung der Beitragsordnung verabschiedet. Demnach entfällt ab dem 1. Januar 2024 die unterste Beitragsstufe mit einem Jahresumsatz von weniger als 0,75 Millionen Euro. Auch am oberen Ende der Skala wurden Anpassungen vorgenommen. Die bisherige Obergrenze für die Beitragsbemessung von 5 Millionen Euro wird aufgehoben. Zukünftig wird es in drei neuen Umsatzgruppen bis 10 Millionen Euro gehen. So müssen auch jene Mitglieder mehr zahlen, die mehr als 5 Millionen Euro Jahresumsatz machen. Ansonsten bleiben die Beiträge unverändert.
„Die Beitragsgruppen und die Höhe des monatlichen Beitrages sind seit 1. Januar 2018 unverändert geblieben“, sagte Hans-Peter Hubmann, erster Vorsitzender des BAV, laut einer Pressemitteilung des Verbands. „Die vorgeschlagenen Änderungen tragen dem in den letzten Jahren gestiegenen Umsatz der Apotheken und der Tendenz zu größeren Apotheken Rechnung.“
Auch 2018 waren neue Umsatzgruppen am oberen Ende eingeführt worden: mehr als 3,5 Millionen Euro, mehr als 4 Millionen Euro und mehr als 5 Millionen Euro. Zudem fielen ebenfalls Gruppen am unteren Ende weg, nämlich die bis 500.000 Euro, von 500.000 bis 625.000 und von 625.000 bis 750.000 Euro.
„Moderater Anstieg“ der Beitragseinnahmen erwartet
Der Verband in Bayern rechnet ab dem kommenden Jahr mit einem „moderaten Anstieg“ der Beitragseinnahmen. Dieser sei auch notwendig, um allgemeine Kostensteigerungen zu stemmen, heißt es. Zudem würden die Leistungen des Verbands immer aufwendiger, etwa die Beratung und Information der Mitglieder zu Vertragsangelegenheiten und gesetzlichen Neuerungen wie die Einführung des E-Rezepts und die Interessensvertretung gegenüber Krankenkassen und Politik. |
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