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Die geplante Reform der Notfallversorgung will Apotheken stärker, aber auch anders einbinden –ein Ansatz, die Nacht- und Notdienste komplett abzuschaffen? Könnte man vielleicht mit Lauterbach diskutieren, wenn man mit ihm überhaupt noch diskutieren kann. Denn Lauterbach sagt offensichtlich schon mal die Unwahrheit, stellt ein Sprecher der Unionsfraktion fest. Und so wäre es wohl richtig, ihm auch mit Protest und Kundgebung zu zeigen, dass seine Apothekenreform eine Mogelpackung ist. Stell dir vor, die Thüringer und Sachsen haben zum Protest geblasen, aber nur wenige Apothekenteams wollen teilnehmen. Frust, Depression, Hoffnungslosigkeit? Wir wissen es nicht. Für alle Apotheken gilt: Holt die SPD-Abgeordneten in die Apotheken und sagt ihnen, was passiert, wenn diese Reform so kommt. Die stellv. SPD-Fraktionsvorsitzende brieft ihre Abgeordneten nämlich mit Halbwahrheiten. Noch ein Thema der Woche: Hochpreiser mit Haken. Apotheken brauchen kürzere Abrechnungsintervalle. Wann spricht der Apothekerverband endlich mit den Kassen und Rechenzentren?
5. August 2024
Schon jetzt zeichnet sich ab, was kritische Stimmen noch vor der Lauterbachschen Freigabe von Cannabis vermuteten: Die Nachfrage nach Cannabis steigt, auch die Nachfrage nach Medizinalcannabis. Und natürlich die Nachfrage nach Cannabis zu Genusszwecken. Die im Gesetz vorgesehenen Cannabis-Clubs, mit denen eine gewisse geordnete Verbreitung von Genusscannabis geplant ist, sind zurzeit noch im Aufbau, Bürokratiehürden erschweren die Etablierung dieser Clubs. Derweil besorgen sich die Konsumenten die Droge auf dem Schwarzmarkt – die Umsätze blühen. Und wer es sicherer und sauberer möchte und ein paar Euro mehr zahlen kann, besorgt sich ein Rezept für Medizinalcannabis von einem Telemedizinanbieter – das gehe „so schnell wie ein Pizza-Service“, heißt es in Medienberichten. Mein liebes Tagebuch, da erfüllen sich alle negativen Erwartungen, die man vor der Legalisierung diskutierte und die Lauterbach nicht wahrhaben wollte. Und was will die Bundesregierung tun, um den möglichen Missbrauch von Medizinalcannabis zu Genusszwecken zu verhindern? Nichts, sie hat keine weitergehenden Pläne, geht aus einer Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Edgar Franke (SPD) hervor, die auf den 17. Juli datiert ist. Na wunderbar, mein liebes Tagebuch, schon in wenigen Monaten und Jahren wird Deutschland zu einem Kifferland. Ein Mafia-Ermittler aus Nordrhein-Westfalen, zugleich Landesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, sagte unlängst in einem Interview, die blutige Auseinandersetzung um 300 kg verschwundenes Cannabis sei erst der Anfang einer weiter zunehmenden Rauschgiftkriminalität in unserem Land, ausgelöst durch die von der Ampelregierung in Berlin beschlossene Legalisierung des Cannabis-Besitzes. Da kommt noch mehr, viel mehr auf uns zu, von den gesundheitlichen Folgen ganz zu schweigen.
6. August 2024
Die Notfallversorgung soll reformiert werden, das entsprechende Gesetz zur Reform der Notfallversorgung befindet sich in Planung. Schon jetzt lässt sich absehen, dass es erhebliche Folgen für den Apothekennotdienst haben wird. Denn zu den neuen „integrierten Notfallzentren“ sollen jeweils eine Notdienstpraxis und eine vertraglich gebundene Apotheke gehören, wobei sich diese Apotheke in „unmittelbarer Nähe“ der Praxis befinden soll. Oder eine Apotheke in „angemessener Nähe“ – was immer das heißen mag – soll dort eine zweite Offizin betreiben. Diese Apotheken in der Nähe der Notdienstpraxis müssen während der Öffnungszeiten der Notdienstpraxis geöffnet sein, also jeden Abend mindestens bis 21 Uhr sowie am Samstag und Sonntag jeweils mindestens von 9 bis 21 Uhr. Das könnte Chancen bieten, aber die Apotheken brauchen auch Personal. Und die Frage ist, ob die erwartbaren Roherträge und Zahlungen aus dem Nacht- und Notdienstfonds (NNF) für dieses neue Geschäftsmodell ausreichen werden. DAZ-Wirtschaftsredakteur Dr. Thomas Müller-Bohn hat sich das geplante Gesetz angesehen. Es weist darauf hin, dass vor dem Hintergrund der neuen Notdienstapotheken die Kundenzahl in den übrigen Notdienstapotheken massiv sinken werde. Durch die neuen Notdienste könnte für den etablierten Notdienst sogar weniger Geld zur Verfügung stehen als bisher. Andererseits könnte man darüber diskutieren, ob der Notdienst – auch nachts – weitgehend auf diese Notfall-Apotheken übertragen werden sollte. Man könnte letztlich die Frage stellen, ob es vor dem Hintergrund des neuen Gesetzes mit den Notfallpraxen und nahegelegenen Notfallapotheken sinnvoll wäre, die Nachtdienste für alle übrigen Apotheken komplett abzuschaffen. Mein liebes Tagebuch, da gibt’s viel Für und Wider zu diskutieren!
Eine Idee von AByou, der Nachwuchsorganisation der ABDA: AByou möchte den Berufsnachwuchs nach seiner Vorstellung von der Zukunft befragen. Mit der Lauterbachschen Apothekenreform sind bekanntlich viele Apothekerinnen und Apotheker, aber auch Pharmaziestudierende nicht wirklich zufrieden. Sicher, es gibt einige Punkte der geplanten Reform, die durchaus diskussionswürdig sind, die auf Gefallen stoßen. Aber beispielsweise die Vertretung von Approbierten durch PTA stößt bei den meisten auf Unverständnis – solche Vorhaben könnten einen Systemwechsel provozieren. AByou möchte in der Umfrage wissen, was der Berufsnachwuchs, was die jüngeren Kolleginnen und Kollegen von den Reformplänen halten, z. B. auch von dem Vorhaben, dass Rezepturen möglicherweise künftig im Filialverbund hergestellt werden können? Alle Apothekerinnen und Apotheker bis 45 Jahre sind aufgerufen, sich an der Umfrage zu beteiligen und Vorschläge zu machen, welche Reformen sie für dringend halten. Die Umfrageergebnisse sollen dann am 15. August vorgestellt werden. Die Teilnahme ist noch bis heute, 11. August bis 23.45 Uhr möglich.
7. August 2024
Seit dem Skonto-Urteil des Bundesgerichtshofs ist Schluss mit Großhandelsskonti für verschreibungspflichtige Arzneimittel, wenn mit ihnen der in der Arzneimittelpreisverordnung festgelegte Mindestpreis des Großhandels (ApU + 73 Cent + Umsatzsteuer) unterschritten wird. Der Großhändler AEP hatte sich für seine Kunden allerdings ein neues Schmankerl ausgedacht: eine Vergütung von bis zu 0,45 Prozent, wenn die Apotheke den Lastschrifteinzug zulässt. Fein gedacht, aber schlecht gemacht, denn die Wettbewerbszentrale klagte, weil letztlich auch mit der Gewährung von 0,45 Prozent der Mindestpreis unterschritten wird, wenn der zulässige 3,05-prozentige Rabatt gewährt wird. Die Sache landete vor dem Landgericht Aschaffenburg: Es handelt sich um eine eindeutige Umgehung des Skontoverbots, stellte das Gericht fest. AEP gibt sich damit nicht geschlagen, der Großhändler will sein Konditionenmodell dennoch verteidigen und hat Rechtsmittel eingelegt. Interessant wird’s noch, wenn der Gesetzgeber im Zuge der Apothekenreform die Skonti wieder erlaubt…
8. August 2024
Kann man einem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach noch trauen? Gute Frage, mein liebes Tagebuch. Führt man sich Lauterbachs Aussage zu Gemüte, warum angeblich der Entwurf für das Apothekenreformgesetz noch nicht vom Bundeskabinett beschlossen werden konnte, kann man die Frage nur mit einem Nein beantworten. Lauterbach hatte nämlich gesagt, der Termin 17. Juli für den Kabinettsbeschluss zur Apothekenreform habe nicht geklappt, weil die Rechtsförmlichkeitsprüfung durch das Bundesjustizministerium (BMJ) noch nicht abgeschlossen sei – der Bundesjustizminister Marco Buschmann sei noch im Urlaub gewesen. Und deswegen werde, so Lauterbach, der Beschluss auf die nächste Kabinettssitzung am 21. August verschoben. Mein liebes Tagebuch, mehr Täuschung der Öffentlichkeit geht fast nicht. Tino Sorge, der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, und Georg Kippels, zuständiger Berichterstatter der Bundestagsfraktion, waren über Lauterbachs Aussagen so irritiert, dass sie beim Bundesjustizministerium nachfragten, ob Rechtsförmlichkeitsprüfungen von Gesetzentwürfen von der Urlaubsplanung eines Justizministers abhängig seien. Und siehe da: Natürlich nicht, die Urlaubsplanung des Ministers verzögere keine Gesetzesprüfungen. Tino Sorge stellte daraufhin fest: „Karl Lauterbach hat offensichtlich die Unwahrheit gesagt“. Mein liebes Tagebuch, warum auch immer Lauterbach die Schuld für Verzögerungen anderen in die Schuhe schieben will: Von uns aus sollte man den Reset-Knopf drücken und die Apothekenreform neu aufsetzen – im Austausch mit der Apothekerschaft (dazu müsste allerdings von der Standesführung ein entsprechender Apotheker-Entwurf vorgelegt werden – und den gibt es offensichtlich nicht).
Vor den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen wollen die dortigen Apothekenteams in Dresden und Erfurt am 28.August auf die Straße gehen und gegen Lauterbachs Apothekenreform protestieren. Die Apothekerverbände von Hessen und Baden-Württemberg sagten den sächsischen und thüringischen Kolleginnen und Kollegen ihre Unterstützung zu und versuchten Protestwillige aus Hessen und Baden-Württemberg zu rekrutieren, die dann mit Shuttlebussen nach Erfurt gebracht würden. Mein liebes Tagebuch, ist in Thüringen und Sachsen die Motivation zum Protest so gering? Mal ehrlich, wie fühlt es sich an, Apothekenteams aus anderen Bundesländern mit Bussen zum „Auffüllen“ der Protestierenden-Zahl herbeizuschaffen? Dieses Gefühl muss wohl viele beschlichen haben, denn: Der LAV Baden-Württemberg teilte mit, dass die Anmeldezahlen zu gering gewesen, es werde keine Shuttlebusse geben. Hessen sammelt noch Anmeldungen – ob’s reicht?
Der Thüringer Apothekerverband (ThAV) versucht bereits seit einigen Wochen, seine Mitglieder und die Apothekenteams für die Kundgebung am 28. August zu motivieren, zu begeistern. Allerdings hält sich selbst in Thüringen die Begeisterung dafür derzeit noch in Grenzen: Bislang haben sich erst 30 Apotheken von 490 in Thüringen und 110 Personen bereit erklärt, an den Protesten teilzunehmen. Mein liebes Tagebuch, das ist mau, sehr mau. Man möchte gerne die Gründe kennen, warum sich nur so wenige daran beteiligen möchten. Die Thüringer Landesapothekerkammer bringt sich sogar ein, organisiert für eine problemlose Anreise Bustransfers nach Erfurt und stellt Warnwesten und Trillerpfeifen zur Verfügung. Außerdem soll eine Postkartenaktion vom 19. August bis 6. Oktober laufen, Postkarten, die an die Ampelfraktionen in Berlin adressiert sind. Und der ThAV will noch mit Radiowerbung und Pressemeldungen auf die Aktionen aufmerksam machen. Eine Petition unter der Überschrift „Gesundheitsversorgung in Thüringen sichern. Apotheken retten“ will darüber hinaus die kommende Landesregierung auffordern, in einer möglichen Abstimmung im Bundesrat gegen die Apothekenreform zu stimmen. Spannend dürfte der Auftritt Lauterbachs am 20. August bei einer Wahlkampfveranstaltung in Erfurt werden – wenn er denn kommt. Also, es könnte ein heißer August werden, wenn, ja wenn sich noch mehr dazu entschließen, für die Apotheke zu kämpfen. Der ThAV appelliert: „Wir müssen uns im Klaren sein, dass die Apothekenreform den strukturellen und finanziellen Ruin der inhabergeführten Apotheke darstellt. Wenn wir jetzt keine Kraft auf die Straße bekommen, wann dann?“
9. August 2024
Um SPD-Bundestagsabgeordnete für die Vor-Ort-Gespräche in der Sommerpause in ihren Wahlkreisen zu briefen, sah sich die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Sozialdemokraten im Bundestag, Dagmar Schmidt, offenbar genötigt, den Fraktionsmitgliedern Mut zuzusprechen und mit Informationen zur Reform und der Situation der Apotheken in Deutschland zu versorgen. Ja, die SPDler sehen sich mit unangenehmen Gesprächen konfrontiert, wenn sie von Apotheken in ihren Wahlkreisen eingeladen werden. Dagmar Schmidt schreibt in ihrer Mail, mit denen sie den Fraktionsmitgliedern Mut zusprechen möchte: „Wir sollten uns durch die anhaltenden Diskussionen über die Sommerpause hinweg nicht verrückt machen lassen und zunächst auf die konkrete Ausgestaltung der Apothekenreform in der kommenden Kabinettsfassung des Gesetzentwurfs hinweisen“. Schmidt versucht mit ihren Hinweisen, „mit denen ihr die Situation besser einordnen könnt“, den Abgeordneten Argumente einzureiben, die nur ein paar mehr oder weniger positive Seiten der Reform darstellen, die konkreten Auswirkungen für Apotheken und Patienten aber nicht darstellen. Da fallen gerne hohle Floskeln wie „die Vergütung soll künftig insgesamt gerechter ausgestaltet werden und den Versorgungsauftrag der Apotheken besser abbilden“. Man möchte ein „attraktiveres Arbeitsumfeld für Apothekerinnen und Apothekern auch für die Zukunft zu gestalten“ und viele weitere solcher Halbwahrheiten. Dass mit der Reform ein Systemwechsel droht, dass es auch nach über zehn Jahren nicht mehr Honorar für Apotheken gibt, dass Apotheken keine leistungsgerechten Gehälter zahlen können, dass die Bürokratie immens gewachsen ist – davon sagt Schmidt ihren SPD-Abgeordneten nichts. Also, mein liebe Apothekers, ladet die Abgeordneten der SPD in die Apotheken ein und redet Tacheles mit ihnen. Wir haben bessere Argumente!
Hört sich für Außenstehende doch erstmal gar nicht schlecht an: Auch bei hochpreisigen Arzneimitteln gibt’s eine 3-Prozent-Marge. Bei einem Arzneimittel, das 65.000 Euro kostet, sind das mal eben knapp 2000 Euro. Das Dumme an der Sache: Die 65.000 Euro muss die Apotheke ziemlich rasch bezahlen, in der Regel noch bevor das Geld von der Krankenkasse auf dem Konto ist. Außerdem steigt mit den Hochpreisern der Umsatz und viele Kosten werden oft prozentual vom Umsatz berechnet (z. B. auch die Mitgliedschaften in Kammern und Verbänden). Da zerrinnt die „gute Marge“ zwischen den Fingern. Und wenn eine Apotheke wenig Rücklagen und Reserven hat, ist eine Zwischenfinanzierung gefragt. Der Bericht einer Kollegin zeigt, dass „die Zahl der Hochpreiser-Verordnungen schleichend immer weiter gestiegen ist, phasenweise doppelt so hoch wie früher üblich“. Da können dann schon mal 100.000 Euro und mehr zusammenkommen. Was vordergründig gut klingt, hat einen Haken: „Der Großhandel bucht alle zehn Tage ab, das Geld von den Krankenkassen kommt aber nur einmal im Monat“, erklärt die Apothekerin. Und selbst mit Abschlägen von den Rechenzentren lässt sich das kaum zwischenfinanzieren. Oft funktioniert es nur noch mit der Kulanz der Großhandlungen. Mein liebes Tagebuch, da muss endlich eine Lösung her. Zum Beispiel: Die Abrechnungsintervalle der Rechenzentren mit den Krankenkassen sollten verkürzt werden! Eine Auffassung, die auch die ehemalige Präsidentin der Apothekerkammer Niedersachsen, Magdalene Linz vertritt. Sie habe in dieser Sache bereits den BMG-Abteilungsleiter Thomas Müller angeschrieben und angeregt, die Vorteile des E-Rezepts zu nutzen und die Abrechnungsintervalle mit den Krankenkassen zu verkürzen. Müller wolle den Sachverhalt prüfen, er sieht dieses Problem jedoch als eine Sache der Selbstverwaltung. Mein liebes Tagebuch, typische Antwort eines Ministerialen. Mit Blick auf diese Antwort aus dem BMG ist auch für Linz klar, dass von der Politik keine Erleichterungen in dieser Sache zu erwarten sind. Tja, „der Ball liegt jetzt beim Deutschen Apothekerverband, der das Gespräch mit Kassen und Rechenzentren suchen muss“, so Linz. Mein liebes Tagebuch, wie wahr. Und das Gespräch ist längst überfällig!
3 Kommentare
Kein Wunder
von Dr. Radman am 11.08.2024 um 11:41 Uhr
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Keiner geht hin…von 94 Prozent.
von Ulrich Ströh am 11.08.2024 um 9:00 Uhr
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AW: Keiner geht hin…von 94 Prozent
von Marco Luckhardt am 12.08.2024 um 11:24 Uhr
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