Gesundheitspolitik

Kommentar: Im Dilemma

Thomas Müller-Bohn

Entlassrezepte sollen die Versorgung vereinfachen. Doch oft führen sie stattdessen in ein Dilemma. Es gibt ein Rezept, aber das hat einen Formfehler und darf nicht beliefert werden. Dabei geht es oft nicht einmal um Kontrolle, die angeblich der Zweck der Bürokratie ist, sondern beispielsweise nur um Nummern der Krankenhäuser oder Ärzte. Änderungen bei diesen Nummern drohen jetzt alles noch komplizierter zu machen. Der Deutsche Apothekerverband wollte diesen Schritt nicht mitgehen, weil dabei neue Retaxationen drohen. Doch das führt in ein neues Dilemma. Nun widersprechen sich die (unveränderten) Vereinbarungen der Krankenkassen mit den Apotheken und die (neuen) Vereinbarungen mit den Krankenhäusern. Sogar Experten können jetzt nicht mehr sicher sagen, welche Nummer auf das Rezept gehört. Die eigentlich erfreuliche konsequente Haltung auf Apothekerseite macht es also nicht besser, sondern noch schlimmer – zunächst jedenfalls. Doch nun sollten auch Politiker erkennen, was die Apothekenteams schon lange gemerkt haben: Diese Bürokratie hat sich komplett verselbstständigt. Es geht längst nicht mehr darum, Kranke zu versorgen. Einen Ausweg aus diesem Dilemma verspricht wohl nur eine einfache gesetzliche Vorgabe: Jedes Rezept für einen Versicherten über ein verordnungsfähiges Arzneimittel sollte abgerechnet werden dürfen, wenn es den arzneimittelrechtlichen Vorschriften genügt, wie sie für Privatrezepte gelten. Der Rest sollte nur Technik sein. Alle Beteiligten sollten die Formalitäten korrigieren dürfen, auch die Krankenkassen. Mit einer solchen Regel würden bestimmt auch die Krankenkassen ganz einfache Ideen zum Ausfüllen der Rezepte entwickeln.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.