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- AZ 37/2023
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Wirtschaft
Neue Festbeträge
Lagerwertverluste vor allem bei Lenalidomid möglich
Der GKV-Spitzenverband hat neue Festbeträge beschlossen, die zum 1. Oktober wirksam werden. Dies betrifft die Festbetragsgruppen der Stufe 1 für folgende verschreibungspflichtige Arzneimittel:
- plasmatischer Blutgerinnungsfaktor VIII,
- Cinacalcet in oralen Darreichungsformen,
- Dronedaron in oralen Darreichungsformen,
- Lenalidomid in oralen Darreichungsformen,
- Prucaloprid in oralen Darreichungsformen und
- Roflumilast in oralen Darreichungsformen.
Hinzu kommt die Festbetragsgruppe der Stufe 2 für selektive Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahme-Inhibitoren in oralen Darreichungsformen. Dazu gehören die Wirkstoffe Desvenlafaxin, Milnacipran und Venlafaxin. Die Festbetragsgruppe für Retinol in oralen Darreichungsformen wird aufgrund mangelnder Besetzungszahlen aufgehoben.
Außerdem werden die Festbeträge für folgende Gruppen der Stufe 1 nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel angepasst:
- Ambroxol in inhalativen Darreichungsformen,
- Butylscopolamin in festen oralen Darreichungsformen und
- Pyridoxin in parenteralen Darreichungsformen.
Zusätzlich werden die Festbeträge der Festbetragsgruppe der Stufe 2 für Dimeticon und Simeticon in festen oralen Darreichungsformen angepasst.
Insbesondere bei Lenalidomid, dessen Patent 2022 ausgelaufen ist, liegt der Festbetrag weit unter den Preisen einiger Anbieter. Die Preise vieler Hersteller sind bereits erheblich gesunken. Weitere massive Preissenkungen sind denkbar. Wie immer drohen dann Lagerwertverluste für die Apotheken. Diese Verluste und die möglichen Mehrkosten der Patienten hängen stets von den Reaktionen der Hersteller ab. |
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