Gesundheitspolitik

PG 30 – das Chaos lichtet sich

Hilfsmittel zum Glucosemanagement: Welche Lösungen bieten Barmer, TK und KKH?

gbg | Die neue Produktgruppe 30 (PG 30) sorgt für Unruhe in den Apotheken: Seit 1. September ist bei Krankenkassen wie TK, KKH und Barmer für bestimmte Hilfsmittel in den Warenwirtschaftssystemen kein Preis mehr hinterlegt. Für die Apothekenteams, die z. B. Lanzetten an Diabetes-Patienten abgeben möchten, bedeutet das einen enormen Mehraufwand. Die AZ hat bei den drei genannten Kostenträgern nachgefragt, wann die nötigen Vertragsanpassungen erfolgen sollen und welche kurzfristigen Lösungen sie sehen.

Hintergrund ist, dass der GKV-Spitzenverband zum 1. Juni 2023 das Hilfsmittelverzeichnis fort­geschrieben und in diesem Zuge die besagte PG 30 neu geschaffen hat. Darunter fallen Hilfsmittel zum Glukosemanagement, die zuvor den Produktgruppen 03 (Applikationshilfen) oder 21 (Messgeräte für Körperzustände/-funktionen) zugeordnet waren. Zum 1. September haben nun nach ABDATA-Angaben insgesamt rund 2900 Pharmazentralnummern eine neue Abrechnungsnummer erhalten, da sie jetzt der Produktgruppe 30 zuzuordnen seien.

Wie der Apothekerverband Schleswig-Holstein (AVSH) kürzlich erläuterte, ist mit der Umgruppierung in einigen Fällen eine Umwidmung verbunden, was eine Anpassung aller Hilfsmittelverträge nötig macht. Während manche Krankenkassen bereits reagiert und ihre Hilfsmittelverträge auf den neuesten Stand gebracht haben, akzeptieren andere zunächst das Fortgelten der aktuellen Regelungen der PG 03 und 21 auch für die neue PG 30.

Einige Kassen haben jedoch bis zum Stichtag 1. September nicht auf die neuen Begebenheiten reagiert, darunter die Techniker Krankenkasse (TK), die Barmer und die KKH. Für diese Kosten­träger sind seit dem 1. September 2023 keine Preisberechnungen für zum Beispiel Penkanülen und Lanzetten zur Insulintherapie in der Warenwirtschaft hinterlegt. Der AVSH empfiehlt, bis zur Klärung Kostenvoranschläge einzureichen – sonderlich praktikabel scheint das nicht zu sein, insbesondere nicht für solche Betriebe, die viele Diabetiker versorgen. Wie also wollen die drei Kassen mit der aktuellen Situation umgehen?

Erst einmal bleibt es wie gehabt

TK und KKH antworteten kurz und knackig: Beide wollen bis zur endgültigen Klärung den bekannten Vorgaben treu bleiben. „An unserem Abrechnungsverfahren hat sich nichts geändert“, schreibt etwa die TK. „Apotheken können wie bisher mit den alten Abrechnungsziffern mit uns abrechnen. In Zusammenarbeit mit dem DAV wird die endgültige Umstellung erfolgen.“ Auch die KKH will die Produktgruppen 03 und 21 weiterhin gelten lassen. „Die Positionsnummern/Produkte sind weiterhin in der PG 03 bzw. PG 21 gelistet“, so eine Sprecherin. „Es besteht gar keine Verpflichtung, zum jetzigen Zeitpunkt bereits die neuen Posi­tionsnummern zu verwenden.“ Im Laufe des Septembers wolle man bezüglich der Aktualisierung des gemeinsamen Hilfsmittel-Rahmenvertrags auf den Deutschen Apothekerverband (DAV) zugehen.

Software-Rücksetzung nicht möglich

Auch ein Barmer-Sprecher erklärt: „Die Apotheken können nach den bisherigen Vertragskonditionen abrechnen“. Die weiteren Ausführungen lassen aber vermuten, dass es im Hintergrund einige Mühen gekostet haben dürfte, sich mit dem DAV zu einigen. „Basierend auf einem Gespräch am 4. September 2023, hatten wir uns mit dem DAV darauf verständigt, dass die Apotheken-Software zum 1. Oktober 2023 wieder auf die Produktgruppen 03 und 21 zurückgestellt wird“, so der Sprecher weiter. „Gestern Vormittag (Anm. der Red: 06.09.2023) haben wir aufgrund eines Hinweises beim DAV nachgefragt und erfahren, dass eine technische ‚Rücksetzung‘ der Software auf die Produktgruppen 03 und 21 doch nicht möglich sei.“ Daraufhin habe man eine schnelle Lösung des Problems gesucht und letztlich auch gefunden. „Dazu haben wir der kurzfristigen Umgruppierung der Produktgruppen PG 03 und 21 in die Produktgruppe 30 ‚Hilfsmittel zum Glukosemanagement‘ zugestimmt, sodass ab Oktober rückwirkend zum 1. September 2023 die Umstellung erfolgen und die Abrechnung wie gewohnt stattfinden kann“, erläutert der Barmer-Sprecher. Für die Apotheken ist das eine gute Nachricht: Das Einreichen unnötiger Kostenvoranschläge kann entfallen. „Sobald sämtliche vertraglich geregelten Hilfsmittel in die PG 30 übertragen wurden, wird die Barmer in Zusammenarbeit mit ihren Vertragspartnern eine Anpassung der Verträge vornehmen“, kündigt der Sprecher an. Doch so lange müssen die Apotheken glücklicherweise nicht warten: Mit der geschilderten Übergangslösung „bieten wir dem DAV und seinen Mitgliedsapotheken also eine gute Sonderlösung an, der der DAV zwischenzeitlich zugestimmt hat“.

Lage entspannt sich

Derweil berichtet der DAV auf Nachfrage, inzwischen hätten alle Ersatzkassen erklärt, die vertraglichen Vereinbarungen der PG 03 und PG 21 auch für die neue PG 30 ab 1. September akzeptieren zu wollen. Dazu zählen neben den drei genannten Kassen auch DAK, hkk und HEK. Allerdings würden die vertraglichen Regelungen in der Warenwirtschaft mit Ausnahme der DAK aktuell noch nicht vollständig angezeigt. „Die technische Umsetzung hierfür ist für den 1. Oktober 2023 geplant.“ |

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