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Gesundheitspolitik
Nur noch 20 Packungen Paxlovid
ks | Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat kürzlich darauf hingewiesen, dass von ihm zentral und auf Grundlage der Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung beschaffte Arzneimittel gegen COVID-19 (Paxlovid, Lagevrio) nicht exportiert werden dürfen. Auch die Allgemeinverfügung, die u. a. Bezug und Abgabe antiviraler, oral einzunehmender Arzneimittel gegen COVID-19 regelt, stellt klar, dass es verboten ist, mit diesen Arzneimitteln, deren Eigentümer das BMG ist, Handel zu treiben. Das bedeutet, dass Apotheken die Mittel nur bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung zulasten des Bundesamtes für Soziale Sicherung abgeben dürfen – nicht aber an Selbstzahler. Offenbar gab es jedoch illegale Exporte. Um hier vorzubeugen, hat das BMG nun besagte Allgemeinverfügung angepasst. Apotheken dürfen die antiviralen Arzneimittel seit 19. Januar 2023 nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch bis zu 20 Therapieeinheiten bevorraten. Bereits vor diesem Stichtag ausgelieferte Packungen dürfen sie allerdings im Vorrat behalten. |
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