Gesundheitspolitik

Die „Roadmap“ fürs E-Rezept

Gematik gibt Überblick: Wann wird welches E-Rezept Pflicht?

jb | Das E-Rezept für „normale“ Arzneimittel ist erst der Anfang. Nachdem Ärztinnen und Ärzte im kommenden Jahr wirklich verpflichtet werden sollen, diese nur noch elektronisch zu verordnen, wird es nach und nach auch mit Betäubungsmitteln, DiGAs, Hilfsmitteln etc. weitergehen. Wann was eingeführt werden soll, verrät die E-Rezept-Roadmap der Gematik.

Noch ist der Entwurf für das Digital-Gesetz, das dem E-Rezept erneut Anschub verleihen soll, in Bewegung. Am 9. November wird er das erste Mal im Bundestag beraten. Dann geht es in die öffentliche Anhörung und weitere Durchgänge in Bundestag und Bundesrat stehen an. Bislang ist dort zwar nicht vorgesehen, dass die entscheidende Norm im Sozialgesetzbuch V den 1. Januar 2024 ausdrücklich als Startpunkt für die E-Rezeptpflicht für Ärzte nennt – doch die Intention ist klar, auch wenn im Gesetz weiterhin der 1. Januar 2022 als Stichtag stehen bleiben sollte. Hingegen gibt es im Gesetzentwurf konkrete Pläne, wann weitere Rezeptarten durch E-Verordnungen ersetzt werden sollen. Auf dieser Grundlage hat die Gematik eine E-Rezept-Roadmap erstellt und auf ihrer Webseite veröffentlicht. Wie verlässlich die genannten Daten sind, wird sich zeigen.

Verzögerungen nicht ausgeschlossen

Zu bedenken ist auch, dass andere Regelungen aus diesem Digital­gesetz zu Verzögerungen führen können. So sieht der Kabinetts­entwurf etwa vor, dass E-Rezepte auch über Krankenkassenapps empfangen werden können. Dazu muss aber jede einzelne App überprüft werden, ob sie den Sicherheitsstandards der Gematik genügt und das könnte die Einführung von E-BtM- und E-T-Rezepten hinauszögern.

Denn die sollen laut Roadmap eigentlich zum 1. Juli 2025 Pflicht werden. Vorher soll es eine Pilotphase bzw. eine Phase der freiwilligen Nutzung geben. Das gilt für alle Termine, ab denen eine neue Anwendung Pflicht wird. Je nach Komplexität soll die Übungsphase drei bis zwölf Monate dauern. Noch vor der Einführung der elektronischen BtM- und T-Rezepte soll möglich sein, E-Rezepte im Ausland einzulösen und digitale Gesundheitsanwendungen auch digital zu verordnen. Termin ist hier der 1. Januar 2025. Ab 1. Juli 2026 soll es Pflicht sein, Rezepte für die häusliche Krankenpflege und die außerklinische Intensivpflege elektronisch auszustellen. Am 1. Januar 2027 sollen E-Rezepte dann für Heilmittelverordnungen obligatorisch sein und am 1. Juli 2027 folgen noch einmal Rezepte, die für Apotheken wichtig sind, nämlich Hilfsmittel, Verbandsmittel, Medizinprodukte, Bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung sowie Harn- und Blutteststreifen. Letztere sorgen in den Apotheken für Verwirrung, weil sie teils bereits elektronisch verordnet werden. Hier ist aber noch eine Weile ein Extra-Papierrezept notwendig, auch wenn für Arzneimittel E-Rezepte dann Pflicht sind.

Freiwillige Nutzung für PKV

Neben den Pflichtterminen (Verpflichtende Nutzung durch Ärztinnen und Ärzte laut §360 SGB V) sieht die Roadmap zudem noch Anwendungsfälle vor, in denen freiwillig E-Rezepte genutzt werden können. Dazu gehören Selbstzahler-Rezepte für GKV-Versicherte auch über nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel, die Direktzuweisung von Zytostatika-Rezepten sowie Rezepte für Privatversicherte. Letzteres hängt von der Verfügbarkeit der digitalen Identität ab. |

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