Gesundheitspolitik

Kommentar: Verwehrtes Vertrauen

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln, das auch als Arzneimittel-Liefer­engpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz oder ALBVVG bekannt ist, wollte der Gesetzgeber unter anderem den Apotheker:innen Erleichterungen im Umgang mit den Engpässen verschaffen. Wäre es nach der Apothekerschaft gegangen, hätten einfach die Abgabeerleichterungen aus der Corona-Zeit weitergeführt werden können. Diesem Wunsch kam man bekanntermaßen nicht nach, zumindest nicht vollumfänglich. So ist beispielsweise der Aut-simile-Austausch nicht mehr möglich.

Zudem sind einige Vorgaben im Gesetz so formuliert, dass sie Interpretationsspielraum lassen. Der Deutsche Apothekerverband bat um Klärung. Dass die Kassen alles möglichst streng und zu Ungunsten der Apotheken auslegen, war erwartbar. Leider schließt sich das Bundesgesundheitsministerium dieser Auffassung an.

Das ist vor allem vor dem Hintergrund, dass die Apothekenteams mit der Beinfreiheit während der Pandemie extrem verantwortungsvoll umgegangen sind, nicht zu verstehen. Die erleichterten Abgaberegeln haben zu keinem Kostenanstieg geführt. Im Gegenteil: Die Einsparungen durch Rabattverträge sind weiter gestiegen. Trotzdem wird den Apotheker:innen das Vertrauen, das ihren Alltag sehr erleichtern würde, verwehrt. Das führt dazu, dass die Regelungen aus dem ALBVVG nicht in dem Ausmaß Erleichterung bringen, wie zunächst gedacht. Und das ist ganz offensichtlich von ganz oben so gewollt.

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