Gesundheitspolitik

Neue Regeln für Kinderarzneimittel

ks | Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag dem Pflegestudiumstärkungsgesetz zugestimmt. Es sorgt dafür, dass Studierende in der Pflege künftig für die gesamte Dauer ihres Studiums eine „angemessene Vergütung“ erhalten.

 Ziel ist, mehr Menschen zur Aufnahme eines Pflegestudiums zu bewegen und langfristig die Akademiker-Quote anzuheben. Das Gesetz bringt neben weiteren Regelungen rund ums Pflegestudium auch Änderungen in anderen Bereichen mit sich. Für Apotheken ist es von Bedeutung, weil es weitergehende Austauschregeln für nicht verfügbare Kinderarzneimittel einführt. Fehlt ein Arzneimittel der neuen „Dringlichkeitsliste“ des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), können Apotheken künftig auch auf wirkstoffgleiche Rezepturen oder Fertigarzneimittel in anderen Darreichungsformen ausweichen. Auch wenn das BfArM diese Liste bereits konkretisiert hat, hält die ABDA die neuen Vorgaben für nicht praktikabel. Sie werden einen Tag nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten – die neue BfArM-Liste gilt ab 1. Dezember. |

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