DAZ aktuell

Medikationsanalysen auf Station etablieren

Dr. Thomas Vorwerk, Präsident des ADKA – Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker e.­V.

Foto: ADKA

Dr. Thomas Vorwerk

Wir haben gelernt, mit der Pandemie umzugehen und dadurch eine deutliche Entspannung erfahren, die uns allen guttut. Unsere Fähigkeit, gute Lösungen für unerwartete und ernsthafte Probleme zu finden, macht mir Hoffnung, dass wir auch die enormen Herausforderungen bewältigen können, die unser Leben inzwischen beeinflussen: die spürbare Inflation, die zunehmend knappen Rohstoffe, Produkte und Arbeitskräfte oder die Folgen des brutalen Krieges ganz in der Nähe, um nur einige Beispiele zu nennen.

Die gesetzlich fixierte Einführung klinisch-pharmazeutischer Dienstleistungen im ambulanten Sektor im Jahr 2022 war ein wichtiger Erfolg für die deutsche Apothekerschaft. Nun muss es darum gehen, Medikationsanalysen auch im stationären Sektor als bewertete Regelleistung zu implementieren, denn die Arzneimitteltherapie ist das wichtigste Behandlungsverfahren im Krankenhaus. Zudem ist sie ein Hochrisikoprozess, der fehlerträchtig ist. Jedes dritte Medikationsprofil enthält ein arzneimittelbezogenes Problem. Es gibt mehr Tote im Krankenhaus durch vermeidbare Medikationsfehler als im Straßenverkehr. Den Beitrag von Sta­tionsapothekerinnen und Stations­apothekern zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit ist wissenschaftlich gut belegt. Wir haben die Hoffnung, auch die politisch Verantwortlichen davon zu überzeugen und zum Handeln zu bewegen.

Die Bundesregierung will die tradierte Krankenhausstruktur reformieren. Das ist dringend notwendig. Eine erste Empfehlung der Regierungskommis­sion liegt inzwischen vor, die Richtung der Entwicklung ist aufgezeigt. Als Teil der Krankenhäuser werden auch die Krankenhausapotheken betroffen sein. Wir wollen deshalb sinnvolle Konzepte für die Arzneimittelversorgung, -herstellung und klinisch-pharmazeutische Dienstleistungen im Krankenhaus erarbeiten. Auch hier wird es Veränderungen geben müssen – Angst davor brauchen wir jedoch nicht zu haben. Solange die Arznei­mitteltherapie zu den Behandlungsprozessen im Krankenhaus zählt, werden wir gebraucht. |

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