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Durchbruch für die Digitalisierung?
Minister Lauterbach präsentiert Digitalisierungsstrategie und verspricht „Turbo-Schub“
Drei Etappenziele hat sich Lauterbach gesetzt: Bis 2025 sollen 80% der GKV-Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) haben. Bis Ende 2025 sollen sodann 80% der ePA-Nutzer, die in medikamentöser Behandlung sind, über eine digitale Medikationsübersicht verfügen. Und bis Ende 2026 sollen mindestens 300 Forschungsvorhaben mit Gesundheitsdaten durch das neue Forschungsdatenzentrum Gesundheit realisiert werden. Geschehen soll dies mithilfe eines Digitalgesetzes und eines Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) (siehe auch AZ 2023, Nr. 11, S. 1, 3, 8). Beide Gesetzesvorhaben sind Lauterbach zufolge weit fortgeschritten und sollen in den „nächsten Wochen“ als Referentenentwürfe vorgelegt werden. Einige Detailfragen sind allerdings noch zu lösen.
Beispielsweise ist noch unklar, wie das Widerrufsverfahren zum ePA-opt-out laufen soll. Aber auch die Ansage zum E-Rezept lässt noch Spielraum. In der Strategie heißt es: „Das E-Rezept soll zum 1. Januar 2024 verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung und die Nutzung stark vereinfacht werden (E-Rezept kann dann sowohl mit Gesundheitskarte wie mit ePA-App eingelöst werden).“ In der Pressekonferenz erklärte Lauterbach jedoch auf Nachfrage, dass er „hoffe“, das E-Rezept komme Anfang 2024 in größerem Stil. Die Technologie stehe jedenfalls bereits. Als „mittelfristige Maßnahme“ ist dann vorgesehen, dass über das E-Rezept Daten für die ePA und den elektronischen Medikationsplan (eMP) bereitgestellt werden. Ziel ist dabei, die Arzneimitteltherapiesicherheit zu erhöhen, indem die Medikation automatisiert geprüft wird.
Mit dem Digitalgesetz soll überdies die Telemedizin nach vorn gebracht werden. So soll künftig in Apotheken oder Gesundheitskiosken „assistierte Telemedizin“ angeboten werden können, insbesondere in unterversorgten Regionen. Hier wird man den Referentenentwurf abwarten müssen, um Genaueres zu erfahren.
Zudem soll die Gematik zu einer Digitalagentur in 100-prozentiger Trägerschaft des Bundes weiterentwickelt werden. Ein interdisziplinärer Ausschuss, der u. a. mit Vertretern der obersten Datenschutzbehörden sowie aus Medizin und Ethik besetzt sein wird, soll die Digitalagentur künftig bei allen Entscheidungen zu Fragen des Datenschutzes, der Datensicherheit und der Anwenderfreundlichkeit beraten. Ein Veto-Recht der Datenschützer soll es jedoch nicht mehr geben.
Mit dem zweiten geplanten Gesetz, dem GDNG, soll die Forschung gestärkt werden. Denn es gibt zwar schon viele gute Daten, doch diese liegen in ihren jeweiligen Silos und lassen sich nicht verknüpfen. Künftig soll eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle den Zugang zu Forschungsdaten aus verschiedenen Quellen ermöglichen. Zudem soll das Forschungsdatenzentrum Gesundheit beim BfArM weiterentwickelt werden. Künftig soll auch die forschende Industrie dort Anträge auf Datenzugang stellen können. Entscheidend für die Anfragen soll der Nutzungszweck sein – nicht der Absender. |
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