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Arzneimittel und Therapie
Ältere in jedem Fall gegen Grippe impfen
Schutzimpfungs-Richtlinie empfiehlt Hochdosis-Impfstoff, bei Engpass auch quadrivalente Vakzine
Bereits im März 2022 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vorsorglich einen Beschluss zur Grippeimpfung bei älteren Menschen gefasst. Dieser ist nun, stark ein Jahr später, zum 1. April 2023 in Kraft getreten [1]. Dabei geht es um alternative Grippeimpfstoffe zur Hochdosisvakzine Efluelda® (Sanofi Pasteur) bei älteren Menschen ab 60 Jahren. Die Frage, welcher Grippeimpfstoff Menschen ab 60 Jahren verabreicht werden darf, hatte in den letzten beiden Grippesaisons immer wieder für Verunsicherung gesorgt. Der Grund: Die Ständige Impfkommission (STIKO) rät seit 2020 zum Hochdosis-Grippeimpfstoff für ab 60-Jährige [2]. Dieser ist seit Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) zum 1. April 2021 Standardimpfung für ältere Menschen und fällt damit in den Leistungskatalog der Krankenkassen [3] – allerdings auch nur die Hochdosis-Grippeimpfung, da die Schutzimpfungs-Richtlinie bislang keine Alternativen vorsah.
Grippeimpfung sichern
Um bei etwaigen Engpässen Senioren nicht leer ausgehen zu lassen und ihnen auch andere Grippeimpfstoffe zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung impfen zu dürfen, erlaubte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in den letzten beiden Jahren sodann auch andere tetravalente Grippevakzinen, und zwar gleichrangig mit dem Hochdosis-Impfstoff. Dies sollte während der COVID-19-Pandemie verhindern, dass die Risikogruppe der älteren Menschen zuletzt ungeimpft bliebe. Möglich machte dies die am 8. April 2021 in Kraft getretene „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern“ [4], die ursprünglich zum 31. März 2022 auslaufen sollte, aber sodann vom BMG flugs um ein weiteres Jahr bis 31. März 2023 verlängert worden war [5]. Allerdings fehlte in der Verordnung die von der STIKO festgelegte Priorisierung für Efluelda®, und alle Grippeimpfstoffe durften damit gleichrangig geimpft werden.
Vorrangig hochdosiert impfen
Nun ist aber Schluss mit den Sonderregeln für Grippeimpfstoffe bei Senioren. Nahtlos mit dem Auslaufen der seitens des BMG geschaffenen Sonderregeln zu Grippeimpfstoffen für Ältere gilt seit dem 1. April 2023 der G-BA-Beschluss zu Alternativen bei Lieferengpässen des Hochdosis-Influenza-Impfstoffes nach Anlage 3 der Schutzimpfungs-Richtlinie: Gesetzlich Krankenversicherte haben sodann wieder vollumfänglich gemäß der SI-RL Anspruch auf Schutzimpfungen gegen Influenza. Das bedeutet: „Kommt es bei den seit der Grippesaison 2021/22 empfohlenen Hochdosis-Impfstoffen zu Lieferengpässen, greifen die entsprechenden Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts“, erklärt der G-BA. Die Schutzimpfungs-Richtlinie sieht für diesen Fall folgende Alternativen vor: „Inaktivierte, quadrivalente Influenza-Impfstoffe (Zellkultur-basierte, Splitvirus-, Subunit-, rekombinante und adjuvantierte Impfstoffe)“. Damit trägt die SI-RL der Empfehlung der STIKO Rechnung, die einen Vorteil für die Hochdosis-Grippeimpfung bei ab 60-Jährigen sieht, stellt aber gleichzeitig sicher, dass auch andere Grippeimpfstoffe zum Einsatz kommen dürfen und kein älterer Mensch ungeimpft bleiben muss. |
Literatur
[1] Grippeimpfung ab 60 Jahren: Bei Lieferengpässen gelten ab dem 1. April die Regelungen der Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA. Nachricht des Gemeinsamen Bundesausschusses, 30. März 2023
[2] Beschluss und Wissenschaftliche Begründung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die Aktualisierung der Influenza-Impfempfehlung für Personen im Alter von ≥ 60 Jahren. Epidemiologisches Bulletin des Robert Koch-Instituts (RKI) 2021, Stand: 7. Januar 2021
[3] Müller C. Krankenkassen erstatten Hochdosis-Grippeimpfung ab 60 Jahren. Nachricht DAZ.online, 11. Februar 2021
[4] Müller C. Nicht nur Efluelda darf ab 60 Jahren geimpft werden. Nachricht DAZ.online, 15. März 2021
[5] Müller C. BMG will „Versorgungsanspruch für alle Grippeimpfstoffe“. Nachricht DAZ.online, 4. März 2022
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