DAZ aktuell

Impfzubehör bald nicht mehr Add-on

Änderung der Allgemeinverfügung zu COVID-19 geplant

gbg/ral | Wer COVID-19-Impfungen durchführt, muss ab dem 8. April womöglich Spritzen, Kanülen und Kochsalzlösung separat bestellen. Bislang wurde das Impfzubehör vom Großhandel zusammen mit dem Impfstoff geliefert. Das soll sich nun ändern.

Apotheken, die Impfstoffe gegen COVID-19 beim Großhandel bestellen, erhalten derzeit noch automatisch Impfzubehör in ausreichender Menge dazu. Das ist so in der Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen COVID-19 geregelt. Doch damit könnte ab kommendem Wochenende Schluss sein: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plant offenbar eine Änderung dieser Allgemeinverfügung – bereits ab dem 8. April müssen Apotheken und Arztpraxen möglicherweise das Impfzubehör separat bestellen. Darüber hat der Apothekerverband Schleswig-Holstein (AVSH) in einem Rundschreiben informiert. Der Verband beruft sich dabei auf Informationen des Deutschen Apothekerverbands (DAV). Zum Impfzubehör zählen Spritzen, Kanülen und 0,9-prozentige Kochsalzlösungen. „Arztpraxen werden dies in der Regel über Sprechstundenbedarf anfordern“, schreibt der AVSH. „Wir empfehlen Ihnen, die Arztpraxen über die Änderung in der Versorgung zu informieren.“ Bei der Bestellung des Impfzubehörs sei darauf zu achten, dass die Hersteller der COVID-19-Impfstoffe geeignete Spritzen und Kanülen empfehlen. Eine Übersicht über geeignetes Impfzubehör finden Sie im geschützten Bereich auf der ABDA-Website im Dokument „Übersicht Impfzubehör“. Sobald die Allgemeinverfügung im Bundesanzeiger erschienen ist, soll es weitere Informationen geben. |

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