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DAZ aktuell
Werden die Ausnahmeregelungen überstrapaziert?
AOK Rheinland/Hamburg wirft Apothekern vor, erleichterte Abgaberegelungen zu oft zu nutzen
Zum Redaktionsschluss der vorliegenden DAZ befand sich das ALBVVG noch in der Entwurfsphase. Klar war da aber bereits, dass die von der ABDA im Zusammenhang mit dem Gesetz geforderte Verstetigung der in der Corona-Pandemie eingeführten erleichterten Austauschregeln nicht bei allen auf Gegenliebe stößt. Unter anderem steht die AOK Rheinland/Hamburg der Forderung skeptisch gegenüber. „Die Lockerungen der Regelungen für den erweiterten Arzneimittelaustausch, die während der Corona-Pandemie angewendet wurden, sind nicht dafür geeignet, aktuellen und zukünftigen Herausforderungen in der Medikamentenversorgung zu begegnen“, erklärte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kasse, Matthias Mohrmann, in einer Pressemitteilung. Leider sei aktuell zu beobachten, dass die Ausnahmeregelungen deutlich häufiger genutzt würden, als es die bestehenden oder gemeldeten Lieferengpässe erwarten ließen. „Dies führt dazu, dass deutlich teurere Arzneimittel abgegeben werden“, heißt es in der AOK-Meldung. Und dies gehe zulasten der Solidargemeinschaft. Konkreter untermauert die AOK diese Behauptung allerdings nicht.
Mohrmann bereitet zudem Sorge, dass nach dem jüngsten ALBVVG-Entwurf von Mitte März auch der Großhandel einen Engpassausgleich erhalten soll. Es sei nicht zielführend, allgemeine Probleme des Arzneimittelmarktes einseitig über eine weitere finanzielle Belastung der Beitragszahlenden lösen zu wollen.
Die AOK Rheinland/Hamburg stellt sich auf den Standpunkt, den Lieferengpässen müsse begegnet werden, ehe der Engpass überhaupt in der Apotheke spürbar wird. Mohrmann ist überzeugt, dass es in der gesamten Produktion und Lieferkette mögliche Stellschrauben gibt, um die Versorgungslage zu verbessern. |
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