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Schleswig-Holstein

AK: Einberufung zur ersten Kammerversammlung

Gemäß § 25 des Heilberufekammer­gesetzes vom 29.02.1996 wird die Kammerversammlung zu ihrer ersten Sitzung am Mittwoch, dem 3. Mai 2023, 15:00 Uhr, nach Kiel, Maritim Hotel Bellevue, Bismarckallee 2, Saal Maritim, einberufen.

Vorläufige Tagesordnung:

1. Genehmigung des Protokolls der 11. Sitzung der Kammerversammlung vom 16.11.2022

2. Mitteilungen und Anfragen

3. Wahl des Vorstandes

4. Wahl des Vorstandes des Ver­sorgungswerkes von 1960

5. Benennung der Ausschüsse und Zahl der Mitglieder

6. Delegierte für den Apothekertag 2023 in Düsseldorf

7. Verschiedenes

Gemäß § 7 Abs. 4 Satz 3 der Haupt­satzung können die Mitglieder der Kammerversammlung in der Sitzung neue Tagesordnungspunkte einbringen und diese beraten. Auf § 21 Abs. 3 Heilberufekammergesetz, wonach alle Kammermitglieder berechtigt sind, den Verhandlungen der Kammerversammlung beizuwohnen, wird verwiesen.

In der Zeit von 15:00 Uhr bis 15:30 Uhr können von allen Kolleginnen und Kollegen des Landes allgemein interessierende Fragen an die Kammerversammlung gestellt werden.

Hinweis: Bei der Veranstaltung werden Bildaufnahmen angefertigt. Diese werden im Rahmen der Information über die Veranstaltung ggf. zur Veröffentlichung im Mitteilungsblatt und in den pharmazeutischen Fachzeitungen verwendet. Mit der Teilnahme erklären Sie dazu Ihr Einverständnis oder widerrufen dieses vor Beginn der Sitzung.

Dr. Kai Christiansen, Präsident

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