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Reales Betriebsergebnis auf dem Niveau von vor 20 Jahren

Apothekenwirtschaftsbericht 2023

jb/ral | Wie geht es den Apotheken in Deutschland? Diese Frage beantworten traditionell Claudia Korf und Dr. Eckhart Bauer beim Wirtschaftsforum des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), das am vergangenen Dienstag nach vier Jahren Pause erstmalig wieder in Präsenz in Berlin stattgefunden hat. Die Nachrichten, die sie überbrachten, waren alles andere als positiv: Das durchschnittliche Betriebsergebnis der Apotheken ist um 25% gegenüber dem Vorjahr eingebrochen, für das kommenden Jahr werden massive Mehrbelastungen für alle Betriebsstätten erwartet, was vor allem kleine Apotheken gefährden dürfte.
Foto: DAZ/jb

Gespanntes Publikum beim DAV-Wirtschaftsforum. Wer auf positive Nachrichten gewartet hatte, wurde bei der Vorstellung des Apothekenwirtschaftsberichts allerdings bitter enttäuscht.

Weniger Apotheken, weniger Betriebsergebnis, steigende Kosten, was wiederum zu weniger Apotheken führen wird. So lässt sich der Apothekenwirtschaftsbericht in wenigen Worten zusammenfassen, den Claudia Korf, Geschäftsführerin Ökonomie, und Dr. Eckart Bauer, Leiter der Abteilung Wirtschaft und Soziales bei der ABDA, beim DAV-Wirtschaftsforum vortrugen. Danach stieg zwar der Gesamtumsatz von 62,48 Milliarden Euro im Jahr 2021 auf 64,87 Milliarden Euro in 2022 – wobei die Corona-Sonder­effekte um 76% von 2,5 Milliarden auf 0,6 Milliarden Euro sanken – das Betriebsergebnis einer durchschnitt­lichen Apotheke ging dagegen von knapp 211.000 auf etwa 163.000 Euro zurück. Es liegt damit unter dem Ergebnis von 2020 (165.693 Euro).

Historisches Tief

Mit nur 5,1% vom Netto-Umsatz wurde laut Eckart Bauer ein historisches Tief erreicht (2020: 6%; 2021: 6,9%). Noch schlechter sieht das Ganze aus, wenn man das Ergebnis um den Verbraucherpreisindex korrigiert. Dann liege das reale Betriebsergebnis bei etwa 113.000 Euro und damit auf dem Niveau von vor 20 Jahren, konstatierte er – und das bei größeren Betriebsstätten und somit gestiegener Verantwortung. Für das laufende Jahr 2023 werde allein aufgrund höherer Tariflöhne eine Mehrbelastung von 10.000 Euro pro durchschnittlicher Apotheke prognostiziert. Der erhöhte Apothekenabschlag zugunsten der GKV führe für jede Apotheke im Schnitt zu einer Mehrbelastung von 6000 Euro pro Jahr. „Wir müssen für 2023 mit einem Rückgang des Betriebsergebnis der durchschnittlichen Apotheke um über 10.000 Euro rechnen – auf einen Wert von 150.000 Euro“, so Bauer. Das entspräche dem Nominalwert aus 2019, real sei das ungefähr der Wert aus der Zeit der Umstellung der Arzneimittelpreisverordnung. Bauer erwartet, dass es besonders die kleinen Betriebsstätten treffen und dort zu mehr Schließungen führen wird, was wiederum die Versorgung in Gegenden, wo sie vor allem durch diese Apotheken geleistet werden, verschlechtern wird.

Foto: ABDA

Claudia Korf, Geschäftsführerin Ökonomie bei der ABDA, übte bei der Vorstellung der Wirtschaftsdaten deutliche Kritik am Bundesgesundheitsministerium und dessen Chef.

Die Schere bei Apotheken geht immer weiter auseinander

Der Trend der vergangenen Jahre, dass die Schere zwischen typischen und durchschnittlichen Apotheken immer weiter auseinandergeht, setzte sich fort. So lag 2022 der Umsatz einer durchschnittlichen Apotheke 57% über dem der typischen, im Vorjahr waren es 52% gewesen. Aktuell beträgt der Netto-Umsatz einer durchschnittlichen Apotheke den ABDA-Zahlen zufolge 3,225 Millionen Euro, damit liegen 62,4% der Apotheken unter dem Durchschnitt. Der Nettoumsatz einer typischen Apotheke betrug demnach 2022 2,25 Millionen Euro.

Vor-Ort-Apotheken behaupten sich gegen Versender

Immerhin eine gute Nachricht gab es: „die einzige positive Folie“, wie Claudia Korf es formulierte: Den Vor-Ort-Apotheken ist es gelungen, Anteile im OTC-Markt von den Versendern zurückzuerobern. So konnten sowohl beim Umsatz als auch beim Absatz ein Plus erzielt werden (13,3 bzw. 15,1%). Der Versandhandel legte zwar auch zu, aber in geringerem Ausmaß (10,5 bzw. 11,7%). Die Menschen hätten in der Pandemie gelernt, dass Preis das eine sei, Leistung aber etwas anderes und Leistung gebe es in der Apotheke vor Ort. Das Rx-Geschäft, das in der Pandemie bei den Versendern eingebrochen sei, habe sich zudem nur schwach erholt. Korf sieht darin eine Chance.

Nicht oder unzureichen honorierte Leistungen

Zum Schluss ging Korf in ihrem Bericht auch auf die politischen Forderungen der ABDA ein, unter anderem die Anhebung des Fixums. Mit den geforderten 12 Euro würde nur die reine Kostenentwicklung durch Wareneinsatz und Personal seit der letzten Honorarerhöhung abgebildet, erklärte sie. Die vielen Leistungen, die Apotheken ganz ohne Honorar oder nicht kostendeckend finanziert erbrächten, seien hier nicht eingepreist. Zu den nicht kostendeckend vergüteten Leistungen gehörten laut Korf

  • der Nacht- und Notdienst, bei dem der Zuschuss angesichts der steigenden Kosten angepasst werden müsse,
  • der Botendienst, bei dem die Ver­gütung wieder halbiert wurde,
  • die BtM-Dokumentation und
  • die Rezepturherstellung.

„Wir machen hier den Inkassokarli“

Die Umsetzung der Rabattverträge sei durch die Absenkung des Kassenabschlags 2013 nur teilweise gegen­finanziert worden. Gar keine Ver­gütung gebe es hingegen für das Inkasso der Herstellerrabatte für die gesetzlichen Krankenkassen sowie für das Einziehen und Weiterleiten der Patientenzuzahlung an die Kassen. „Wir machen hier den Inkassokarli“, so Korf. Wobei die Apotheken bei bargeldloser Zahlung noch zusätzlich die Kosten für das Zahlungsmittel tragen müssten. Und auch das Management der Lieferengpässe sei bislang unvergütet. Die geplanten 50 Cent sind in Korfs Augen eine Beleidigung erster Ordnung. Sie sprach sich klar dagegen aus, dies alles einzeln zu ver­güten. „Da werden Sie wahnsinnig“, meinte Korf. Sie favorisiert klar eine Anpassung des Fixums – „der Tausendsassa, von dem keiner wüsste, was darin steckt“. Korf übte in diesem Kontext auch heftige Kritik am Bundesgesundheitsministerium (BMG) und insbesondere an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Dass das BMG und Lauterbach ihr Handwerk nicht verstünden, sehe man nicht nur am UPD-Gesetz, das immer noch nicht ausgefertigt sei, sondern auch an der Verschlimmbesserung beim ALBVVG, zum Beispiel was den Verwaltungsaufwand der geplanten Engpassvergütung für den Großhandel betreffe. Das liege daran, dass die Leitung beim BMG so ist, wie sie ist. „Der Fisch stinkt vom Kopf,“ so Korf.

Den vollständigen Bericht lesen Sie inklusive Analyse in der nächsten Ausgabe der DAZ. |

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