DAZ aktuell

Ab Februar nur noch elektronisch

Kostenvoranschläge für Hilfsmittel

jb/ral | Wer Hilfsmittel benötigt, muss einen Kostenvoranschlag dafür bei der Krankenkasse einreichen. Ab dem 1. Februar werden derartige Kostenvoranschläge nur noch akzeptiert, wenn sie digital übermittelt werden. Das Fax hat für diesen Zweck ausgedient.
Foto: Dilok/AdobeStock

Kassen und Leistungserbringer haben bereits im Herbst 2019 in ihren Rahmenempfehlungen vereinbart, dass Kostenvoranschläge für Hilfsmittel in elektronischer Form übermittelt werden sollen. Sie verein­barten dabei eine dreijährige Umsetzungsfrist, die nun zum 31. Januar 2023 abläuft. Einige Kassen akzeptieren bereits jetzt nur noch elektronische Kostenvoranschläge. So nimmt beispielsweise die DAK seit 1. Juli 2022 kein Papier mehr ent­gegen, wenn es um die Kostenübernahme von Hilfsmitteln geht. Ab dem 1. Februar ist der elektronische Kostenvoranschlag dann bei allen Kostenträgern obligatorisch.

Ein mögliches Tool für die elektronische Übermittlung ist der eKV-Dialog von Noventi. Die Anwendung ist auch für Apotheken nutzbar, die sonst keine Geschäftsbeziehungen zu Noventi haben. Fast alle Kassen können darüber abgewickelt werden, eine Lösung für die fehlenden soll in Arbeit sein. Laut Noventi ist auch kein separater Vertrag mit einem technischen Dienstleister der Krankenkassen notwendig – die Anmeldung übernimmt Noventi für die Apotheken, wird auf der Webseite versprochen. |

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