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DAZ aktuell
Festbeträge für 180 Kinderarzneimittel werden kurzfristig ausgesetzt
Maßnahme soll Zeit für nachhaltige gesetzliche Maßnahmen schaffen
Am 20. Dezember hatte Minister Karl Lauterbach (SPD) Eckpunkte für ein Arzneimittelgesetz vorgelegt, mit dem Engpässe künftig besser vermieden und die Versorgung mit Kinderarzneimitteln verbessert werden sollen. Unter anderem ist darin vorgesehen, dass für besonders wichtige Kinderarzneimittel (für die der BfArM-Beirat eine Liste erstellen soll) keine Rabattverträge mehr abgeschlossen werden dürfen. Auch in Festbetragsgruppen sollen sie nicht mehr eingruppiert werden. Vielmehr sollen die Kassen für Kinder die Mehrkosten bis zum 1,5-fachen Festbetrag übernehmen, wenn ein teureres Arzneimittel abgegeben wird. Die Chefin des GKV-Spitzenverbands, Doris Pfeiffer, sprach von „Weihnachtsgeschenken für die Pharmaindustrie“.
Doch nach Gesprächen mit dem Minister bewegen sich auch die Kassen. Laut einer Mitteilung des GKV- Spitzenverbandes hat dessen Vorstand am 9. Januar 2023 beschlossen, dass die Festbeträge für bestimmte Fertigarzneimittel mit den Wirkstoffen Ibuprofen und Paracetamol sowie für Antibiotika, die als Zäpfchen oder in flüssiger Anwendungsform vorliegen, ab dem 1. Februar 2023 für drei Monate ausgesetzt werden. „Damit schaffen wir die Voraussetzungen, dass einer weiteren Verschärfung der angespannten Versorgungslage mit Kinder-Arzneimitteln kurzfristig entgegengewirkt werden kann“, heißt es. Betroffen sind insgesamt 180 Fertigarzneimittel aus zehn Festbetragsgruppen, darunter Ibuprofen-Säfte, Paracetamol-Zäpfchen und Antibiotika-Suspensionen. Die datentechnische Umsetzung in den Apotheken sei in Kooperation mit den entsprechenden Datenstellen abgestimmt worden, so der GKV-Verband weiter. Damit sei trotz der kurz bemessenen Zeitspanne eine reibungslose Umsetzung möglich.
„Kein Freifahrtschein für Gewinnmaximierung“
Zuerst hatte die „Tagesschau“ über den Beschluss berichtet. Für die Pharmaindustrie, die dann höhere Preise erzielen würde, könnte das ein Anreiz sein, mehr zu liefern und Eltern blieben etwaige Mehrkosten erspart, hieß es dort. Der GKV-Spitzenverband macht aber in seiner Mitteilung auch klar, dass kurzfristige Preiserhöhungen keine nachhaltige Lösung sind. Die Aussetzung der Festbeträge sei „kein Freifahrtschein für Gewinnmaximierung“, sondern solle der Pharmaindustrie Zeit verschaffen, die bestehenden Produktions- und Lieferprobleme in den Griff zu bekommen. Man werde genau hinschauen, wie die Aussetzung der Festbeträge wirke, so der Verband.
Die Kassen erwarten nun auch von der Politik gesetzliche Vorgaben, um die bestehenden Lieferprobleme bei der Arzneimittelversorgung anzugehen. Das BMG plant nach eigener Aussage, bis Ende Januar einen Referentenentwurf für das Gesetz vorzulegen.
Einige Kassen waren schon schneller als der GKV-Verband und hatten bereits im Dezember erklärt, zumindest bei Fiebersäften für Kinder die Mehrkosten über dem Festbetrag zu übernehmen. Die Ersatzkassen tragen sogar die Mehrkosten für Arzneimittel für Kinder, die auf der Liste versorgungskritischer Arzneimittel des BfArM stehen, sowie für Paracetamol- und Ibuprofen-haltige Fiebersäfte, wenn in Ermangelung von Fertigarzneimitteln Importe oder Rezepturen abgegeben werden. Und das ohne weitere Rücksprache mit dem verordnenden Arzt, wenn das verschriebene Fertigarzneimittel nicht verfügbar ist. Auch die bayerischen Kassen tragen die Mehrkosten für Rezepturen, hier muss jedoch eine Wirkstoffverordnung vorliegen. Die Insellösungen der Ersatzkassen und der bayerischen Kassen laufen jedoch am 25. Januar aus. |
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