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Versorgungsstärkung ohne Apotheken?

Bundesgesundheitsministerium arbeitet sich am Koalitionsvertrag ab

ks | Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat im neuen Jahr einiges vor. Viele Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag sind noch abzuarbeiten. Geplant sind unter anderem zwei Versorgungsgesetze, für die sein Haus jetzt die Leitplanken aufgestellt hat. Auch wenn man sich angesichts der dahinter stehenden Leitideen gut vorstellen könnte, dass Apotheken hier eine Rolle spielen: In der ersten groben Regelungsübersicht werden sie nicht erwähnt.

Eine umfassende Krankenhausreform, ein Digitalisierungsgesetz, eine Pflegereform, eine GKV-Strukturreform und die Cannabis-Legalisierung – das sind wohl die größten Gesetzesvorhaben, die Lauterbach 2023 in die Wege leiten will. Doch es steht noch mehr an. Besonders dringlich sind derzeit Maßnahmen, die die Arzneimittellieferengpässe – speziell bei der Versorgung von Kindern – kurz-, aber auch mittel- bis langfristig eindämmen. Doch auch zwei Gesetze, mit denen die Patientenversorgung verbessert werden soll, sind in Arbeit. Anfang des Jahres hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Regelungsübersicht für diese erstellt.

Gesundheitskioske

Hinter dem sogenannten Versorgungsgesetz I steckt die Leitidee der „Stärkung der Medizin in der Kommune“. Mit ihm sollen u. a. die im Koalitionsvertrag angekündigten Gesundheitskioske etabliert werden. Ziel dieser auch von der Apothekerschaft kritisch beäugten neuen Einrichtungen ist die niedrigschwellige Beratung von Bürgern in sozial benachteiligten Regionen. Zentrale Aufgaben der Kioske werden dem BMG-Papier zufolge die Vermittlung von medizinischen Leistungen sowie von Angeboten der Prävention und Gesundheitsförderung sein – sowie eine „Anleitung zu deren Inanspruchnahme“. Zudem soll es dort allgemeine Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur medizinischen und sozialen Bedarfsermittlung geben und es sollen einfache medizinische Routineaufgaben durchgeführt werden.

Erleichterungen für kommunale MVZ und G-BA-Reform

Überdies soll – wie im Koalitions­vertrag vorgesehen – die Gründung von kommunalen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) erleichtert werden, auch durch den Abbau bestehender Hürden. Zudem soll ein Maßnahmenpaket für die Stärkung der Gesundheitsregionen Teil des Gesetzes sein. Laut Koalitionsvertrag geht es dabei unter anderem darum, den gesetzlichen Spielraum für Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern auszuweiten, um innova­tive Versorgungsformen zu stärken.

Weiterhin soll das Versorgungsgesetz I den Gemeinsamen Bundesausschuss reformieren: Seine Entscheidungen sollen beschleunigt und die Patientenvertretung gestärkt werden. Auch soll die Stimme der Pflege gestärkt und anderen Gesundheitsberufen Beteiligungsrechte eingeräumt werden. Weiterhin soll ganz generell die Transparenz über die Servicequalität der Kranken- und Pflegekassen erhöht werden.

Vorgesehen ist auch, die Hilfsmittelversorgung für Kinder und Jugend­liche mit einer Behinderung, die in Sozialpädiatrischen Zentren betreut werden, zu verbessern. Überdies will man die Vergabe von Arztterminen beschleunigen – durch die „finanzielle Förderung von alternativen Terminvermittlungsangeboten“. Letzter Stichpunkt zu dem geplanten Gesetz sind „Gesundheitszentren/Primärversorgungszentren“. Die Zielsetzung lautet hier: „Sicherung der ambulanten Versorgung, insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen“ – ob dabei Apotheken eine Rolle spielen könnten, bleibt offen.

Direktabrechnung für PKV-versicherte Kinder und Jugendliche

Das zweite Versorgungsgesetz hat die „Stärkung des Zugangs zu gesundheitlicher Versorgung“ als Leitidee. Unter anderem sollen Patienten mit psychischen Erkrankungen schneller und besser ambulant psychotherapeutisch versorgt werden. Weitere Stichworte sind hier beispielsweise Künst­liche Befruchtung und Kryokonser­vierung – der bestehende Leistungsanspruch soll modernisiert und nachgesteuert werden. Auch für Apotheken interessant werden könnte die im Koalitionsvertrag angekündigte Einführung der Direktabrechnung für privatversicherte Kinder und Jugend­liche. Ebenfalls mit dem „Versorgungsgesetz II“ sollen die Regelungen zu Gründung, Zulassung, Betrieb und Transparenz von MVZ weiterentwickelt werden – und zwar insbesondere auch mit Blick auf investorenbetrie­bene MVZ.

Apothekenpläne weiterhin in der Schwebe

Die im Koalitionsvertrag benannten Vorhaben für Apotheken finden sich in den Übersichtspunkten für die beiden Versorgungsgesetze nicht. Die Ampel hat nämlich auch noch Pläne für die Apotheken in der Notfallversorgung. Zudem hatte sie angekündigt, das „Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“ zu novellieren, „um pharmazeutische Dienstleistungen besser zu honorieren und Effizienzgewinne innerhalb des Finanzierungssystems zu nutzen“. Was daraus wird, bleibt weiter abzuwarten. |

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