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DAZ aktuell
UPD-Gesetz endlich in Kraft
Übergangsregelungen bis 31. Juli
Das UPD-Gesetz ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 16. Mai in Kraft getreten. Das Gesetz war bereits am 16. März vom Bundestag beschlossen und am 31. März vom Bundesrat gebilligt worden. Zwischenzeitlich war die Frage aufgekommen, warum die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt so lange dauert. Seit dem 8. April hatten die Apotheken streng rechtlich gesehen beim Austausch von nicht verfügbaren Arzneimitteln – wie sie es in den drei Jahren Pandemie wegen der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung gewohnt waren – auf unsicherem Boden gestanden. Die Verordnung war ausgelaufen und die Übergangsregelung, die mit Blick auf die gegenwärtigen Lieferengpässe bis zum 31. Juli dieses Jahres den flexiblen Austausch ermöglichen soll, noch nicht in Kraft. „Eine dauerhafte Anschlussregelung zu erweiterten Austauschmöglichkeiten im Fall von Lieferengpässen soll durch das jüngst begonnene Gesetzgebungsverfahren zum Lieferengpass-Gesetz ALBVVG etabliert werden“, heißt es seitens der ABDA. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung hatte den Verzicht auf Retaxationen zugesagt. |
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