Drogenberatung

Drug-Checking: „Prävention und Verbraucherschutz“

Berliner Projekt will Überdosierungen und Intoxikationen identifizieren

Nach einer sehr langen Vorgeschichte, die bis in die 90er-Jahre zurückreicht, startete jetzt in Berlin ein vom Land initiiertes und finanziertes Angebot, bei dem Konsumenten Party- und andere Drogen testen lassen können. Was passiert bei dem sogenannten Drug-Checking genau, was haben Apotheken damit zu tun, welche rechtlichen Hürden mussten genommen werden und welche Erfahrungen gibt es damit in anderen europäischen Ländern? | Von Volker Budinger

„Pillen“ mit einem Zuviel an Wirkstoff; solche in denen etwas ganz anderes drin ist, als angegeben, neue unbekannte Wirkstoffe in harmloser Aufmachung, Cannabis-Blüten, die mit synthetischen Cannabinoiden „aufgepeppt“ wurden oder Kokain, das etwa mit dem psychoaktiven Antihelminthikum Levamisol gestreckt wurde – wer einen Blick beispielsweise auf die Schweizer Webseite drugcheck.raveit­safe.ch wirft, sieht als erstes eine Vielzahl von Warnungen vor im Umlauf befindlichen Drogenvarianten. Dabei geht es nicht um die Warnung vor den Drogen (bzw. „Substanzen“ wie man es im Bereich der Suchtberatung allgemeiner formuliert) an sich, sondern ganz konkret darum, dass diese speziellen Varianten eine Gefahr für den Konsumenten darstellen – Foto der Tabletten, „Pillen“ oder Pulver, konkreter Warnhinweis und Hinweis zur möglichen risikoärmeren Nutzung sind dabei inklusive. Fast wie ein Roter-Hand-Brief, nur dass es hierbei um nicht legale Drogen geht. Zustande kommen diese konkreten Warnungen, weil es in der Schweiz anders als in Deutschland bereits seit vielen Jahren das sogenannte Drug-Checking gibt. So wird die Substanzwarnseite auch ganz offiziell von der Schweizerischen Koordinations- und Fachstelle Sucht verwaltet.

Drug-Checking bedeutet, dass Konsumenten in einem anonymen geschützten Umfeld ihre erworbenen illegalen „Pillen“, Blüten, Pulver, Lösungen, Papiertrips – und was es noch so alles gibt – bei einer Teststelle auf Qualität und auch Quantität hin überprüfen lassen können und dazu auch eine fachliche Beratung erhalten. „Drug-Checking ist eine Art von Prävention aber ganz klar auch Verbraucherschutz“, sagt Andrea Piest, Fachreferentin niederschwellige Hilfen und Gesundheitsförderung beim Notdienst für Suchtmittelgefährdete und -abhängige Berlin e. V.

Foto: michiel/AdobeStock

Awarness wecken beim Gebrauch von Substanzen – und Überdosierung vermeiden

Nach einer bis in die 90er-Jahre zurückreichenden Vorgeschichte startete jetzt auch in Berlin ein offiziell vom Land Berlin initiiertes und finanziertes Drug-Checking-Projekt – zumindest vorerst im Testbetrieb. In durchaus konservativ zu nennenden Ländern wie eben der Schweiz, aber auch Österreich und Spanien sowie in traditionell liberaleren Ländern wie den Niederlanden oder in Frankreich gibt es das dagegen bereits seit den 1980er-Jahren. „Die Erfahrungen dort sind sehr positiv“, sagt Piest. Das Präventionsangebot Sonar Berlin, für das sie arbeitet, setzt sich seit Projekt­beginn für Drug-Checking in Deutschland ein. Sonar bietet Infostände, Workshops, Beratung und Informationen für Konsumenten von Partydrogen aber auch für Veranstalter und Club-Betreibende. Sonar Berlin gibt unter anderem Hinweise zum „Safer Use“ und klärt über die verschiedenen im Umlauf befindlichen Substanzen auf. „Genau wie beim Drug-Checking geht es dabei nicht darum, irgendjemandem den Konsum zu erleichtern, wie es oft kritisiert wird. Es geht darum, Awareness, Achtsamkeit, bei den Betroffenen zu wecken. Die Entscheidung, Substanzen nehmen zu wollen, haben die Betroffenen ja in der Regel bereits getroffen. Durch Information wollen wir aber helfen, dass sie sich dieser Entscheidung auch ganz bewusst sind“, erklärt Piest. Beim Drug-Checking kommt noch hinzu, dass versehentliche Überdosierungen oder Vergiftungen vermeidbar werden – insbesondere im Bereich der sogenannten Partydrogen wie Methylendioxy-N-methylamphetamin (MDMA) und anderer synthetischer Wirkstoffe sind viele sehr hoch dosierte „Pillen“ im Umlauf. „Straßenheroin ist dagegen auch gelegentlich mit Fentanyl oder ähnlichem gestreckt“, erklärt Piest.

Zwei der Partner, mit denen der Notdienst gemeinsam Sonar Berlin betreibt, sind auch die sozialen Träger des Drug-Checking-Projekts in Berlin. Das sind zum einen der Fixpunkt e. V., der sich für „vorurteilsfreie Drogenhilfe und Gesundheitsförderung“ einsetzt und neben Beratung unter anderem Drogenkonsumräume, Drogenkonsummobile oder Präventionsautomaten betreibt. Zum anderen gehört die Vista gGmbH dazu, ein Verbund für integrative soziale und therapeutische Arbeit, der sich auf die Beratung und Therapie von Menschen mit Suchtproblemen spezialisiert hat und ebenfalls Drogenkonsumräume betreibt. Dritter Träger des Berliner Drug-Checking-Projekts ist die Schwulenberatung Berlin, die viel Erfahrung hat bei der Beratung und Gesundheitsförderung einschließlich Substanzgebrauch und Abhängigkeit für Schwule, Lesben, Trans- und Inter-Menschen sowie für Männer, die Sex mit Männern haben (MSM). Die Schwulenberatung Berlin ist Träger des aufsuchenden Präventionsprojekts man*Check) und des Kooperationsprojekts Checkpoint BLN, einer community-basierten Anlaufstelle für Fragen der sexuellen Gesundheit von LSBTIQ*-Menschen. Außerdem koordiniert sie das Chemsex-Netzwerk Berlin.

Pharmazeutischer Koordinator hat lange Erfahrung in der Thematik

Bei der Vista angestellt ist auch der Apotheker Tibor Harrach, der die pharmazeutische Koordination des Drug-Checking-Projekts übernommen hat. Er war bereits dabei, als in Berlin Mitte der 90er-Jahre in der damaligen Rave- und Party-Szene das Thema Drug-Checking erstmals aufkam. „Ich war da Anfang 30 und im Vorstand des Vereins Eve and Rave aktiv“, sagt Harrach. Eve and Rave begann 1995 damit, Proben von psychoaktiven Substanzen anzunehmen und durch das Gerichtsmedizinische Institut der Charité untersuchen zu lassen. „Ich kannte damals einige Betroffene in der Partyszene, die ihre Erfahrungen mit zu hoch dosierten oder verunreinigten Substanzen gemacht hatten“, erklärt Harrach seine Motivation. Anderthalb Jahre später beendete allerdings die Berliner Polizei die Arbeit von Eve and Rave. Gegen drei Mitglieder des Vereins wurde Anklage erhoben, sie hätten illegale Substanzen ohne Genehmigung erworben. Obwohl diese Anklagen durch zwei Gerichtsinstanzen abgewiesen wurden, weil durch Mitarbeitende von Drug-Checking-Programmen bei der Annahme von Substanzen zur Analyse kein strafbarer Besitz von Betäubungsmitteln entsteht, endete damit das Thema Drug-Checking in Berlin und in Deutschland – vorerst.

Erst im Jahr 2008 gründete sich eine Initiative „Drug-Checking Berlin-Brandenburg“, deren Arbeit wohl nun Früchte trägt. Voraussichtlich noch im Jahr 2023 soll das Berliner Drug-Checking-Projekt in den Regelbetrieb gehen. „Wir sind aktuell aber noch im Probebetrieb“, erklärt Harrach. Anders als bei den Kollegen aus der Schweiz oder Österreich sind vorerst keine Substanzen-Annahmen auf Partys geplant. „Es wird konkrete Drug-Checking-Sprechstunden bei den drei Trägern geben. Dort geben die Klienten anonym und kostenfrei Proben ihrer Substanzen ab“, sagt Harrach. Die Proben werden fotografiert, mit einem Code versehen und dann per Kurier ins Labor des Landesinstituts für gerichtliche und soziale Medizin geschickt, wo sie unter Einsatz moderner Analytik wie HPLC oder Massenspektrometrie untersucht werden. „In den Sprechstunden werden die Klienten von fachlich versierten Sozialpädagogen betreut. Die stellen dann auch Fragen zum Beispiel auf welchem Weg die Substanzen erworben wurden oder zu den Konsumgewohnheiten – aber nicht zur Identität der Person.“

Ebenso anonym können die Klienten ein paar Tage später persönlich oder per Telefon über den erhaltenen Code die Ergebnisse abfragen. „Dabei bekommen sie dann keine nackte Analyse, sondern auch eine Erklärung der Ergebnisse, also was das konkret bedeuten würde, diese Substanzen zu konsumieren“, sagt der Apotheker. Alle Ergebnisse wandern dabei über seinen Schreibtisch. Er verfasst die Erklärungen zu den Analyseergebnissen und versieht sie mit schadensminimierenden Hinweisen. „Wenn man von der Arbeit in anderen Ländern ausgeht, rechnen wir später mit rund 30 bis 50 Proben pro Woche“, sagt Harrach. Aktuell nehme man Substanzen zur Analyse am Rande von normalen Beratungssprechstunden an. Wann genau man die regulären Sprechstunden zum Drug-Checking anbieten könne, wisse man noch nicht, werde das aber rechtzeitig bekannt geben, sagt er.

Foto: T. Harrach

Apotheker Tibor Harrach leitet das Berliner Drug-Checking-Programm. Jede Probe, die abgegeben wird, wird fotografiert (links) und dokumentiert. Mit einem Code versehen werden sie dann im Labor mittels moderner Analytik untersucht.

Stabiler rechtlicher Rahmen für das Berliner Projekt

Diesmal ist das Projekt in jedem Fall auf einem von den zuständigen Länderbehörden anerkannten rechtlichen Boden verankert, ist sich Tibor Harrach sicher. „Im Betäubungsmittelgesetz ist explizit verankert, dass Landesbehörden illegale Substanzen zur Analyse annehmen dürfen. Das ist in diesem Fall das Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin“, sagt er. Im Übrigen dürften aber auch etwa Apotheken unter der gleichen rechtlichen Voraussetzung Drug-Checking durchführen – auch sie sind im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) explizit erwähnt. Grundlage ist in dem Fall Paragraf 4 des BtMG, „Ausnahmen von der Erlaubnispflicht“. Im Fall der Landesbehörde gilt dabei Absatz 2, für die Apotheken Absatz 1, Punkt e: „Einer Erlaubnis nach § 3 bedarf nicht, wer […] im Rahmen des Betriebs einer öffentlichen Apotheke […] Betäubungsmittel zur Untersuchung, zur Weiterleitung an eine zur Untersuchung von Betäubungsmitteln berechtigte Stelle […] entgegennimmt […]“

Unter anderem gibt es dazu auch ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages aus dem Jahr 2009 sowie ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Cornelius Nestler von der Universität Köln aus dem Jahr 2018, die vom Berliner Drug-Checking-Projekt positiv bewertet und in ihren Grundzügen ebenfalls auf der Homepage des Deutschen Bundestags veröffentlicht sind. Demnach ist die „Substanzanalyse von Drogen“, also das Drug-Checking, „nicht erlaubnispflichtig“ nach eben jenem Paragrafen 3 des BtMG. Auch die Apotheken sind in den Gutachten erwähnt: „Im Rahmen des Betriebes einer Apotheke bedarf es einer solchen Erlaubnis jedenfalls nicht. Dort ist bereits gesetzlich die Durchführung von Substanzanalysen erlaubt.“ Weiter heißt es aber: „Bei ,mobilen‘ Apotheken in Discos oder Clubs ist aber zu beachten, dass für sie aus zulassungsrechtlicher Sicht die allgemeine Apothekenerlaubnis nicht gilt. Damit entfällt allerdings zugleich der Ausnahmetatbestand des BtMG.“

Drug-Checking ist im neuen rot-schwarzen Koalitionsvertrag erwähnt

Getestet wird in Berlin auf die Identität und Quantität der psychoaktiven Inhaltsstoffe und auf toxikologisch relevante Verunreinigungen – also vergleichbar mit der pharmazeutischen Analytik von Arzneistoffen, aber durch die Erklärung verbunden mit einer Beratung für die Klienten. Aus den Ergebnissen verbunden mit den Fotos ist geplant, dann später auch ein ähnliches Warnangebot online anzubieten, wie es etwa die Schweizerische Koordinations- und Fachstelle Sucht anbietet (s. Kasten „Informationen und Drug-Checking-Projekte Projekte“).

Informationen und Drug-Checking-Projekte

„Und das Drug-Checking-Projekt steht auch im neuen rot-schwarzen Koalitionsvertrag explizit mit drin“, sagt Harrach – in Berlin haben sich nach der wiederholten Senatswahl die politischen Verhältnisse von einer rot-grün-roten Regierung hin zu einer großen Koalition gewandelt. Auch ist die Finanzierung über den Landeshaushalt gesichert. „Es gibt meines Wissens auch keine Befristung. Das Projekt soll auch wissenschaftlich evaluiert werden“, sagt Harrach. Nach welchen Kriterien und wer das wann macht, sei allerdings noch nicht bekannt. Andrea Piest vom Notdienst für Suchtmittelgefährdete und -abhängige Berlin e. V. ist sich jedenfalls sicher, dass Berlin mit dem Projekt „Strahlkraft“ auch für andere Regionen haben werde. Mittlerweile gebe es sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene einen konsistenten politischen Willen, Drug-Checking als ein neues Angebot der Drogenhilfe zu fördern, meint Harrach.

Beispiele anderer Initiativen gibt es so etwa in Thüringen, wo das Gesundheitsministerium mit dem privaten Anbieter Leadix GmbH, die mit Miraculix QTest (www.miraculix-lab.de/test-kits) ein Modell-Projekt zum mobilen Drug-Checking aufgebaut hat. Anders als im Berliner Projekt bietet Miraculix auch Test-Kits für zu Hause an. Die Konsumenten bereiten damit zum einen Proben selbst vor, die dann für eine ausführliche Analyse eingeschickt werden. Auf der anderen Seite werden Schnelltests angeboten, die innerhalb von rund 30 Minuten etwa vor Ort bei Festivals oder Partys Auskunft geben, welche Stoffe in welcher ungefähren Konzentration in einer Substanzprobe enthalten sind. Rechtlich sind die Anbieter dabei auf der sicheren Seite, weil die Konsumenten den ersten Schritt der Analyse jeweils selbst durchführen und die Analytiker nur noch aufgearbeitete Proben bekommen – und keine illegalen Substanzen im Sinne des BtMG entgegennehmen. Seit 2021 gibt es dieses gemeinsame Projekt mit der Suchthilfe in Thüringen gGmbH. In Frankfurt am Main untersucht das Projekt „Legal High Inhaltsstoffe“ des gemeinnützigen BAS!S – Beratung, Arbeit, Jugend & Kultur e. V. seit dem Jahr 2010 Substanzproben auf sogenannte „Neue psychoaktive Stoffe“, die (noch) nicht dem BtMG unterstellt sind (https://legal-high-inhaltsstoffe.de). Ansonsten gibt es über diese Projekte hinaus zum Beispiel in Stuttgart, Hamburg, Leipzig und Nordrhein-Westfalen Initiativen im Bereich Drug-Checking. Deren jeweilige Fachverbände haben dazu das umfangreiche Positionspapier „Drug-Checking – Regulierungs- und Förderbedarfe“ verfasst [Schmolke et al 2022].

Zum größten Teil müssen die Rahmenbedingungen für das Drug-Checking in den Bundesländern aber noch geschaffen werden. Berlin ist das erste Bundesland, das diese geschaffen hat. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Bundesregierung heißt es: „Modelle zum Drug-Checking und Maßnahmen der Schadensminderung ermöglichen und bauen wir aus.“ So wie bei der ebenfalls noch nicht vollständig umgesetzten geplanten Legalisierung von Cannabis ist auch das wohl eher ein langwieriger Prozess. |

Literatur

Drug Checking. Onlinetool „Substanzwarnungen“, Informationen von Infodrog, der Schweizerische Koordinations- und Fachstelle Sucht, https://drugcheck.raveitsafe.ch/

Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz – BtMG) § 4 Ausnahmen von der Erlaubnispflicht. www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__4.html

miraculix QTest. Informationen der Leadix GmbH, www.miraculix-lab.de/test-kits

Nestler C. Zulässigkeit und rechtliche Rahmenbedingungen von Drug-Checking unter dem Betäubungsmittelgesetz. In: Stöver H. Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung „Bundeseinheitliche Drogenmengen“ Drucksache 19/28774 vom 20. April 2021 „Rechtssicherheit für Drug-Checking schaffen“ am 17. Mai 2021, www.bundestag.de/resource/blob/841984/a8db133a24b3856fd278e22590eb8154/19_14_0319-4-_ESV-Heino-Stroever_Drogenmengen-data.pdf

Piest A. Partydrogensprechstunde safer nightlife Berlin. Kooperationsprojekt der Berliner Präventions- und Suchthilfeprojekte, der Initiative Eclipse e. V. sowie der Clubcommission Berlin. https://drogennotdienst.de/angebote/beratung-und-reha/partydrogen-safer-nightlife/

Schmolke R, Harrach T, Werse B, Steinmetz F, Köthner U, Pritszens N, Schäffer D, Tögel-Lins K. Drug Checking – Regulierungs- und Förderbedarfe. Ein Positionspapier. Stand: Juni 2022, akzept e. V. - Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik & Deutsche Aidshilfe e. V., www.akzept.eu/wp-content/uploads/2022/10/PositionspapierDrugChecking2022.pdf

Substanzanalyse von Drogen („drug checking“) – Rechtliche Implikation. Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages 2009, WD7–3000–003/09, www.bundestag.de/resource/blob/407980/f58e7f8e556cde659ef8c3d7b070e488/wd-7-003-09-pdf-data.pdf

Autor

Volker Budinger, Diplom-Biologe, Freier Redakteur und Texter für Wissenschaft, Umwelt und Gesundheit, Drehbuchautor, Rettungshelfer

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.