DAZ aktuell

„Ein konstruiertes, illusorisches Konzept“

Stellungnahme des BPhD zur Homöopathie

gg/ral | Vertreterinnen und Vertreter von 22 Fachschaften trafen sich am vergangenen Wochenende zur 134. Bundesverbandstagung der Pharmaziestudierenden in Marburg. Eine Frage, die dort beantwortet werden sollte, war die Haltung der Pharmaziestudierenden zur Homöopathie. Die Antwort ist eine eindeutige Absage an die Lehren nach Hahnemann.

„Hahnemanns Lehren sind mit den Grundsätzen wissenschaftlicher Erkenntnis nicht in Einklang zu bringen. Verglichen mit der evidenzbasierten Medizin ist Homöopathie ein konstruiertes, illusorisches Konzept, diametral entgegengesetzt zum Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis“, heißt es in einem Positionspapier, das der Bundesverband der Pharmaziestudierenden (BPhD) im Rahmen seiner Verbands­tagung erarbeitet hat.

Als problematisch, insbesondere bei der Bewerbung der Produkte, bewertet der Studierendenverband hier auch die Bezeichnung von Homöopathika als „alternativ“ oder „natürlich“. Ersteres sei irreführend, da Homöopathika keine in Bezug auf evidenzbasierte Verfahren gleichermaßen geeignete Behandlungsmöglichkeit darstellten. Letzteres grenze die Homöopathie nicht ausreichend von der Phytopharmazie ab, im Rahmen derer es durchaus evidenzbasierte Therapeutika gebe.

Auf der Kritik aufbauend formulierten die Studierenden eine Reihe von Forderungen – nicht nur für Homöopathika. Auch andere vom BPhD als „ungesicherte Therapierichtungen“ definierte Methoden, wie etwa Anthroposophie, Traditionelle Chinesische Medizin und traditionelle Arzneimittel, schließen sie in viele ihrer Anliegen mit ein.

Der Forderungskatalog umfasst die Anwendung gleicher wissenschaftlicher Standards für alle Präparate, die Aberkennung des Arzneimittelstatus und die Aufhebung der Apothekenpflicht von Homöopathika, die verpflichtende Anbringung eines Warnhinweises „Dieses Präparat hat keine erwiesene Wirkung über den Placeboeffekt hinaus“ sowie die Anpassung des rechtlichen Rahmens dahingehend, dass eine Erstattung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr möglich ist. |

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