Pharmazeutisches Recht

Bundesrepublik Deutschland

Deutsches Arzneibuch

Bekanntmachung einer Mitteilung zum Deutschen Arzneibuch (Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Arzneibuch-Kommission)

Vom 19. Juni 2023 (BAnz AT 03.07.2023 B5)

Aufgrund des § 7 Absatz 5 der Geschäftsordnung für die Deutsche Arzneibuch-Kommission und deren Gremien vom 17. Juli 2009 (Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009, BfArM-Internetseite) sind Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Arzneibuch-Kommission den betroffenen Fach- und Wirtschaftskreisen zur Kenntnis zu bringen. Der Fachausschuss Pharmazeutische Chemie hat die unten genannten Entwürfe revidierter Monographien für die Aufnahme in das Deutsche Arzneibuch empfohlen. Sie werden hiermit zur Kenntnis gebracht (Anlage*).

Revidierte Monographien:

Wasserfreies Natriummolybdat

Ethanol-haltige Iod-Lösung

Stellungnahmen zu den Entwürfen für das Deutsche Arzneibuch sind bis spätestens 28. August 2023 einschließlich an die Geschäftsstelle der Arzneibuch-Kommissionen im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn, zu richten.

Bonn, den 19. Juni 2023

45.-3660-6801-/23

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

In Vertretung, Prof. Dr. Knöß

* Die Anlage ist hier nicht abgedruckt. Den kompletten Text mit der Anlage können Sie auf der Internetseite der Bundesanzeiger-Verlags-GmbH kostenlos als PDF herunterladen. Unter www.bundesanzeiger.de finden Sie den Eintrag über die Stichwortsuche (Deutsches Arzneibuch) oder über den aktuellen „Amtlichen Teil“ (BAnz AT 03.07.2023 B5).
 

Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Cannabisarzneimittel

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 29. Juni 2023 (BAnz AT 29.06.2023 B4) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: § 4a und Abschnitt N §§ 44 bis 45 (Cannabisarzneimittel)“ vom 16. März 2023 abgedruckt.**
 

Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII: Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen

Im amtlichen Teil verschiedener Bundesanzeiger sind „Bekannt­machungen eines Beschlusses des Gemein­samen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) ...

  • Tezepelumab (Asthma bronchiale, ≥ 12 Jahre)“ vom 12. Mai 2023 (BAnz AT 28.06.2023 B1),
  • Selinexor (Multiples Myelom [nach mindestens vier Vortherapien, Kombination mit Dexamethason]) (Therapiekosten)“ vom 23. Mai 2023 (BAnz AT 03.07.2023 B2)

abgedruckt.**
 

Nachtrag zum Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 28. Juni 2023 (BAnz AT 28.06.2023 B2) ist eine „Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und Pflegekassen – Nachtrag zum Hilfsmittelverzeichnis und zum Pflegehilfsmittelverzeichnis“ vom 6. Juni 2023 abgedruckt.**

Nordrhein-Westfalen

AK Nordrhein: Satzungsänderungen des Versorgungswerkes

Das Versorgungswerk der Apothekerkammer Nordrhein gibt folgende Satzungsänderungen bekannt:

  • „Änderung der Satzung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein (VANR) in der Kammerversammlung am 14. Juni 2023 – Block 1 (Impfzentren)“ (Webcode B5EH3)
  • „Änderung der Satzung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein (VANR) in der Kammerversammlung am 14. Juni 2023 – Block 2 (Bekanntmachungen)“ (Webcode X2VM6)
  • „Änderung der Satzung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein (VANR) in der Kammerversammlung am 14. Juni 2023 – Block 3 (Mitgliederportal)“ (Webcode G9DK2)

Sie finden die Texte im Wortlaut auf DAZ.online zum Herunterladen. Geben Sie dazu in das Suchfeld die oben genannten Webcodes ein.
 

** Den Bundesanzeiger können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de (auch in einer kostenlosen Newsletter-Version) abonnieren.

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