DAZ aktuell

DocMorris und Shop Apotheke beschweren sich bei der EU-Kommission

Versender sehen sich bei E-Rezept-Einlösung via eGK benachteiligt

ks | Die großen niederländischen Arzneimittelversender DocMorris und Shop Apotheke fühlen sich beim E-Rezept benachteiligt: Der seit Anfang Juli mögliche dritte Einlöseweg über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) steht ihnen nämlich nicht offen. Jetzt haben sie deshalb Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt – zugleich gehen sie erneut gegen das seit Ende 2020 im Sozialrecht verankerte Boni-Verbot bei Rx-Arzneimitteln vor.

Die neue Einlöse-Möglichkeit von E-Rezepten via eGK gefällt den deutschen Vor-Ort-Apotheken. Schließlich lässt sich die Karte, die die Versicherten so selbstverständlich im Portemonnaie tragen, nicht bei den großen EU-Versendern in ein Terminal stecken. Ganz anders sehen dies natur­gemäß DocMorris und Shop Apotheke, die beiden niederländischen Platzhirsche. Sie warten schon lange auf den Durchbruch beim E-Rezept – endlich wollen sie mit seiner Hilfe auch den Rx-Markt erobern, zumal ihnen seit Ende 2020 verboten ist, gesetzlich Versicherten auf verschreibungspflichtige Arzneimittel Rabatte zu gewähren.

Nun wird ihnen das Warten offenbar zu bunt. Vergangene Woche Donnerstag beklagte sich DocMorris in einer Pressemitteilung über die bisherigen Einlösewege für das E-Rezept. Denn bislang traf die Versender das gleiche Schicksal wie alle anderen Apotheken: Die beiden Möglichkeiten des E-Rezept-Abrufs über die Gematik-App und einen auf Papier ausgedruckten Rezept-Code brachten die elektronischen Verordnungen nicht nach vorne, diese bleiben eine Rarität im Versorgungsalltag. So braucht es für die Nutzung der App eine PIN und die Kontaktlosfunktion (NFC). „Die Download-Zahlen der App lassen darauf schließen, dass diese Option nur von sehr wenigen Versicherten genutzt werden wird“, konstatiert DocMorris in einer Pressemitteilung. Und was den Papierausdruck betrifft, bieten die Versender auf ihrer Webseite zwar an, dass Kundinnen und Kunden den gedruckten E-Rezept-Code einfach fotografieren oder scannen und schicken sollen. Allerdings ist das nicht ganz der vorgesehene Weg – und wenn selbst diese Variante in den Arztpraxen nicht genutzt wird, kann sich auch hier wenig bewegen.

Und so sieht sich DocMorris „strukturell benachteiligt“. Denn „wir haben in unser pharmazeutisches Fachpersonal und Know-how sowie unsere Techno­logie und Infrastruktur investiert, um auf Basis der gesetzlichen Vorgaben fürs E-Rezept bereit zu sein“, erklärt DocMorris-Konzernchef Walter Hess in der Pressemitteilung.

Rx-Boni-Verbot erneut im Visier

Aus diesem Grund habe DocMorris nun zusammen mit Shop Apotheke Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht, und zwar gegen das Verbot von Preisnachlässen auf verschreibungspflichtige Arzneimittel (das sogenannte Rx-Boniverbot) in Verbindung mit der verzögerten und diskriminierenden E-Rezept-Einführung.

Beide Themen seien eng miteinander verbunden, heißt es in der Pressemitteilung. Die EU-Kommission habe ihre im September 2021 gefallene Entscheidung, das Vertragsverletzungsverfahren wegen des neuen Boniverbots einzustellen, mit der verpflichtenden E-Rezept-Einführung zum Januar 2022 begründet. Obwohl die EU-Kommission anerkannt habe, dass das mit dem Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken wieder eingeführte Rx-Boniverbot gegen EU-Recht verstoße, so DocMorris, habe sie das Verfahren unter der Prämisse eines diskriminierungsfreien Zugangs zur E-Rezept-Infrastruktur für EU-ausländische Online-Apotheken eingestellt.

Scan-Verfahren der E-Rezept-Enthusiasten

Bis zur deutschlandweit verpflichtenden Nutzung des E-Rezepts – derzeit geplant ab 1. Januar 2024 – fordert DocMorris ein volldigitales einfaches Einlöseverfahren, das auch Versandhändlern offenstehen soll. Die Rede ist von einem gleichwertigen Äquivalent über die eGK ohne PIN. Konkret schwebt DocMorris ein Weg über die künftig nutzbare digitale Identität zur Authentifizierung vor. Oder auch ein papier­loses „Scan-Verfahren“ unter Nutzung der Kartenterminals in den Arztpraxen. Letztere Idee hatten die „E-Rezept-Enthusiasten“ ins Spiel gebracht. Die Vorstellung ist hier, dass der Arzt oder die Ärztin das E-Rezept wie gewohnt im Praxisverwaltungssystem ausstellt. Dann wird der E-Rezept-Token auf dem Kartenterminal in der Arztpraxis angezeigt und kann von der Patientin oder dem Patienten mit seiner E-Rezept-App auf seinem Smartphone direkt in der Arztpraxis eingescannt und in die App importiert werden.

„Es gilt, jetzt die technischen sowie gesetzlichen Grundlagen für vollständig digitale Einlösewege zu schaffen und im Sinne der Patientinnen und Patienten auch die Apothekenwahlfreiheit wiederherzustellen. Wir hoffen, dass das Bundesgesundheitsministerium Chancengleichheit für alle Marktteilnehmer herstellt“, betont Hess. Eine Anfrage der DAZ hierzu beim BMG blieb bis Redaktionsschluss dieser DAZ unbeantwortet. |

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