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DAZ aktuell
Infos zur Impfung in Apotheken
Neues auf der Webseite der ABDA
Nach § 20c Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Apotheker Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gegen Grippe impfen. Ebenso dürfen sie Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, gegen COVID-19 impfen. Ziel ist die Steigerung der Impfquote. Pünktlich zur im Herbst startenden Impfsaison bietet die Standesvertretung der Apotheker, die ABDA, nun einen neuen Service. Unter abda.de ist jetzt eine neue Unterseite zum Thema Schutzimpfungen abrufbar. Hier stehen alle Materialien und Informationen der ABDA zur Durchführung von Schutzimpfungen in Apotheken gebündelt zur Verfügung. Dazu gehören Hinweise und Bestimmungen zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen COVID-19 und Grippe in Apotheken, zur Versorgung mit COVID-19-Impfstoffen und zur Ausstellung von digitalen COVID-19-Impfzertifikaten. Die bisherige Seite „Informationen über das Coronavirus“ wurde nach drei Jahren vom Netz genommen. Die bislang dort veröffentlichten Dokumente, die weiter aktuell sind, wurden auf die neue Webseite übernommen. Somit sind künftig alle Materialien und Informationen im ungeschützten Bereich auf abda.de zu finden. |
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