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Redcare Pharmacy droht BMG mit Klage
Versender sieht sich beim E-Rezept-Zugang via eGK diskriminiert
Olaf Heinrich, seit August neuer CEO von Redcare Pharmacy (früher Shop Apotheke), missfallen die derzeitigen Weichenstellungen für das E-Rezept in Deutschland. Seit Langem wartet das Unternehmen auf den Durchbruch des E-Rezepts – in der Hoffnung, endlich Fuß im Rx-Markt zu fassen. Nun setzt der Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für das Digitalgesetz den 1. Januar 2024 als neuen Stichtag für das E-Rezept fest. Damit die Einlösung von E-Rezepten auch für die Patienten und Patientinnen leichter wird, gibt es seit 1. Juli dieses Jahres die Möglichkeit, die Verordnungen in der Apotheke über die in ein Terminal gesteckte elektronische Gesundheitskarte vom Gematik-Server abzurufen – ein Einlöseweg, den auch Apotheken und Praxen immer wieder gefordert hatten. Nur mit der Gematik-App beziehungsweise dem ausgedruckten Token als Abrufmöglichkeiten vermochte sich das E-Rezept nicht durchzusetzen. Mittlerweile sind auch weitere Einlösewege geplant (z. B. Kassen-App). So ist laut BMG beispielsweise das Scannen des E-Rezept-Tokens von einem Kartenterminal oder Monitor „rechtlich und technisch zulässig“. Auch das geht mit der Gematik-App. Unzulässig wird es, wenn der Token abseits der Telematikinfrastruktur, etwa per E-Mail oder SMS durch die Ärztin oder den Arzt, übermittelt werden soll.
Bei DocMorris scheint man die Scan-Lösung für einen praktikablen Weg zu halten – auch wenn sich der Versender zusammen mit seinem Konkurrenten Shop Apotheke an die EU-Kommission gewandt hat, um sich über eine strukturelle Benachteiligung gegenüber den Vor-Ort-Apotheken zu beschweren. Shop-Apotheke-Chef Heinrich hat allerdings nun gegenüber der „WirtschaftsWoche“ (WiWO) eine weitere Einlösemöglichkeit eingefordert, die bisher nicht vorgesehen ist. Laut WiWo lädt die Praxis dabei das E-Rezept auf einen Server hoch. Es kann über die Gesundheitskarte abgerufen werden, aber nicht über das Kartenlesegerät in der Apotheke, sondern über das eigene Smartphone. So kann es an die Apotheke der Wahl verschickt werden, auch an eine Onlineapotheke. Auf Nachfrage wollte Redcare Pharmacy aber nicht näher ins Detail zur angestrebten volldigitalen „eGK-NFC-Lösung ohne PIN“ gehen. Man sei hierzu mit den zuständigen Behörden in Gesprächen.
Redcare: Diskriminierung ist offensichtlich
Auf jeden Fall droht Heinrich gegenüber der WiWo aber schon einmal mit einer Klage gegen das BMG, sollte der Entwurf für das Digitalgesetz, das die gewünschten neuen Einlösemöglichkeiten derzeit nicht vorsieht, so umgesetzt werden wie geplant. Was für eine Klage das sein soll, könnte sich erst zeigen, wenn das Gesetz in Kraft ist. Auch dazu wollte sich Redcare auf Nachfrage nicht genauer äußern. Das Unternehmen bestätigte gegenüber der DAZ lediglich: „Die Diskriminierungsthematik hinsichtlich der eGK-Stecklösung ist offensichtlich, da die eGK bis dato nur vor Ort eingesetzt werden kann. Daher behält es sich Redcare Pharmacy vor, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn nötig.“ So „offensichtlich“ ist die Lage allerdings nicht. Das BMG hat jedenfalls bereits klargemacht, dass es keinen Mangel an diskriminierungsfreien Einlösewegen für das E-Rezept sieht.
Heinrich: Kampagne mit rotem A vorstellbar
Gegenüber der WiWo erklärte sich Heinrich zudem bereit, auf eigene Kosten eine neutrale Aufklärungskampagne für das E-Rezept zu initiieren: „Wir würden die Bundesregierung damit bei der Einführung des E-Rezeptes unterstützen und Aufklärungsarbeit leisten“, erklärte er – angeblich völlig losgelöst von eigenen Interessen. Dafür würde er sogar mit den Apotheken vor Ort zusammenarbeiten und alle Einlösewege objektiv erklären. Heinreich könnte sich sogar vorstellen, in einer solchen Kampagne das rote Apotheken-A zu verwenden. Glaubt Redcare Pharmacy wirklich, der Deutsche Apothekerverband als Markeninhaber des roten A würde sich in einer solchen Kampagne an die Seite der Versender stellen? Darauf antwortet das Unternehmen wenig konkret: „Aus unserer Sicht sind Aufklärungskampagnen, die Vertrauen stärken, ein essenzieller Bestandteil einer erfolgreichen Digitalisierung.“ Dafür könne es sinnvoll sein, den Patientinnen und Patienten ganzheitlich die Vorteile des E-Rezepts mit allen Einlösewegen diskriminierungsfrei vorzustellen. „Hier könnten wir uns mit unserer starken digitalen Reichweite einen Beitrag vorstellen, soweit dieser auch von anderen Akteuren gewünscht ist.“
Nun muss sich erst einmal zeigen, wie die EU-Kommission auf die Beschwerde der Versender reagiert. Laut einer Kommissionssprecherin gibt es für die Reaktion keine spezifische Frist – es wird erst einmal geprüft. |
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